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Strommarkt

Verträge zum Netzzugang

Für den Betrieb von Netzanschlüssen ist mindestens ein Netzanschlussvertrag zwischen dem Anschlussnehmer und TenneT erforderlich, aus dem sich, je nach konkreter Anschlusssituation, weitere Anforderungen ergeben können.

Der Netzanschlussvertrag enthält unter anderem eine genaue technische Beschreibung des Netzanschlusses. Die Netzanschlussregeln und ggf. Anforderungen an seeseitige Netzanschlüsse sind Bestandteil des Netzanschlussvertrages. Hier finden Sie unsere Musterverträge für den Netzzugang. Laut dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005 sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, diese Musterverträge zu veröffentlichen.