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Unterweser – Conneforde

TenneT modernisiert die bestehende Freileitung zwischen den Umspannwerken Unterweser und Conneforde. Durch die Verstärkung kann zukünftig mehr Strom aus Windenergie aufgenommen und zum Verbraucher gebracht werden.


Region
Niedersachsen
Projektart
Netzverstärkung
Kategorie
onshore
Status
planning
Projekttags
  • Unterweser – Conneforde
  • 380kV
Titelbild_Wilhelmshafen-Conneforde

Über das Projekt

Unterweser - Conneforde Karte (März 2024)

Projektbeschreibung
Insbesondere in Norddeutschland schreitet die Energiewende mit schnellen Schritten voran. Noch nie wurde in Deutschland mehr regenerativer Strom gewonnen als in den vergangenen Jahren. Zur Energiewende gehört neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien auch die Anpassung der Stromnetze, um die verstärkt durch Windkraft gewonnene Energie dorthin zu bringen, wo sie gebraucht wird.

Unsere Netzverstärkungsmaßnahme der bestehenden Trasse zwischen den Umspannwerken (UW) Unterweser und Conneforde und die damit einhergehende Optimierung des Stromnetzes ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Energiewende und stabilisiert die regionale sowie überregionale Stromversorgung. Das Vorhaben ist bisher im Netzentwicklungsplan (NEP) 2035 (Januar 2022) unter der Nummer P22, Maßnahme M82 bestätigt und als Vorhaben Nr. 54 im Bundesbedarfsplangesetz verankert.

Die Netzverstärkung
Derzeit besteht die Leitung aus einem 380-Kilovolt(kV)- und einem 220-kV-Stromkreis. Zur Verstärkung muss die Leitung mit zwei 380-kV-Stromkreisen ertüchtigt werden.

Dazu müssen nur teilweise neue Maste gebaut werden. An vielen Stellen können die Bestandsmaste erhalten bleiben. Hier werden nur neue Leiterseile und Isolatorenketten aufgelegt. An einigen Stellen werden kleinere Verschwenkungen vorgenommen, um den Wohnumfeldschutz zu verbessern. Der Trassenverlauf bleibt dabei weitestgehend gleich und orientiert sich an der Bestandsleitung.

Daneben fließt eine Reihe weiterer Kriterien in die Trassenentwicklung ein. Neben dem Schutz des Menschen und seiner Gesundheit werden dabei insbesondere auch das Wohl von Pflanzen und Tieren, das Landschaftsbild sowie der Erhalt von Kultur- und Sachgütern berücksichtigt.

Aktuelles

Wir halten Sie auf dem aktuellen Stand des Projekts

Die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen findet vom 14. März  bis zum 15. April 2024statt und erfolgt gem. § 43a Nr. 1, § 43b EnWG online. Alle Unterlagen sind dann bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr einsehbar. Auf Anfrage bei der zuständigen Gemeinde ist eine Einsicht der analogen Unterlagen bei der NLStBV in Hannover möglich. Einwendungen und Stellungnahmen können bis zu 2 Wochen nach Ende der Auslegung postalisch oder elektronisch bei der NLStbV eingereicht werden.

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)
– Zentrale Geschäftsbereiche –
Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover
E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de

Nutzen Sie gerne unsere Mustervorlage für Ihre Einwendung. Mehr zum Ablauf des Verfahrens finden Sie in unserem Factsheet.

Zu Beginn des neuen Jahres haben wir einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht: Wir haben die Unterlagen auf Planfeststellung bei der zuständigen Behörde, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV), eingereicht. Die Genehmigungsbehörde wird die Unterlagen nun auf Vollständigkeit prüfen und anschließend das Verfahren eröffnen. Das Planfeststellungsverfahren endet mit dem Planfeststellungsbeschluss. Dieser ist gleichbedeutend mit der Baugenehmigung. Für die Netzverstärkungsmaßnahme Unterweser – Conneforde erwarten wir den Planfeststellungsbeschluss für das Jahr 2025.

Im nächsten Schritt beginnen mit den sogenannten Dienstbarkeitsgesprächen die Verhandlungen für die Ihnen zustehenden Entschädigungen. Dazu geht ein von uns beauftragter Dienstleister persönlich auf alle Eigentümerinnen und Eigentümer der Flächen zu, auf denen Tätigkeiten für unsere Netzverstärkungsmaßnahme geplant sind. Grundlage dieser Entschädigung ist eine Rahmenvereinbarung, die von TenneT mit den Landvolkverbänden Ammerland, Friesland und Wesermarsch geschlossen wurde. Die Vereinbarung ermöglicht eine einheitliche Auszahlung der Entschädigung. Wir bedanken uns sehr für das rege Interesse an der Rahmenvereinbarung, das Sie uns auf unseren Informationsveranstaltungen unter anderem in Rodenkirchen entgegengebracht haben. Erfahren Sie hier mehr darüber, welche Schritte zur Eintragung einer Dienstbarkeit notwendig sind.

Aktuell bereiten wir einige letzte Unterlagen für den Planfeststellungsantrag Anfang kommenden Jahres und damit einen der wichtigsten Meilensteine für die Netzverstärkungsmaßnahme Unterweser – Conneforde vor. Dazu gehört im Kern der geplante, flurstückscharfe Leitungsverlauf, aber auch ein Bericht zur Umweltverträglichkeit sowie eine Beschreibung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die zuständige Behörde, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV), wird den Antrag unter Abwägung aller Interessen prüfen. Genaueres zum Planfeststellungsverfahren können Sie hier in unserem Factsheet nachlesen.

Videos

Mit unseren Videos erhalten Sie weitere Einblicke in das Projektgeschehen

  • https://tennet-drupal.s3.eu-central-1.amazonaws.com/default/2023-04/Thumbnail%20Unterweser-Conneforde%20Animationsfilm.PNG

    Die Netzverstärkung kurz erklärt

  • https://tennet-drupal.s3.eu-central-1.amazonaws.com/default/2023-07/Thumbnail%20Energiestandort%20Umspannwerk%20Unterweser.JPG

    Bis zum Jahr 2011 wurde am Umspannwerk Unterweser noch Strom aus dem benachbarten Kernkraftwerk eingespeist. Heute wird es zu einer wichtigen Drehscheibe für die Energiewende umgebaut.

Unterweser-Conneforde Interaktive Karte

Interaktive Karte

Mit unserer interaktiven Karte können Sie sich einen Eindruck vom aktuellen Planungsstand verschaffen. Im Fokus steht dabei die geplante Leitungsführung. Mithilfe der Suchfunktion können sie gezielt nach Adressen suchen und so beispielsweise ermitteln, wo die Leitung in Ihrer Region verlaufen soll.

Zur interaktiven Karte

Hier haben wir Erklärungen und Hinweise zur Benutzung der Karte zusammengefasst.

Kartenmaterial

Kartenmaterial (Stand Juni 2023)

Hier finden Sie den aktuellen Planungsstand inklusive der aktuellen Bohrlochpläne für die Netzverstärkung Unterweser – Conneforde zum Download. Bitte beachten Sie, dass die Pläne in Leitungsrichtung orientiert sind, d. h. Norden ist in diesem Fall unten. 

Die Pläne im Überblick

Blattnummer

Gemeinde

Gemarkung

Neubau-Abschnitt

Bestandsabschnitt (inkl. Rückbau)

Blatt 1

Stadland

Rodenkirchen

Mast 9N-12N

Umspannwerk Unterweser – Mast 13

Blatt 2

Stadland

Rodenkirchen/Schwei

Mast 16N-17N

Mast 13-22

Blatt 3

Stadland

Schwei

Mast 27N-28N

Mast 22-28

Blatt 4

 

Stadland
Jade

Schwei

Schweiburg

Mast 33N-39N

Mast 33-39

Blatt 5

Jade

Schweiburg/Jade

Mast 38N-46N

Mast 39-49

Blatt 6

Jade

Jade

Mast 57N-58N

Mast 48-59

Blatt 7

Rastede

Rastede

Mast 62N-63N

Mast 58-63

Blatt 8

Varel

Wiefelstede

Varel-Land

Wiefelstede

Mast 63N-70N

Mast 63-70

Blatt 9

Wiefelstede

Wiefelstede

Mast 70N-78N

Mast 70-80

Blatt 10

Wiefelstede

Wiefelstede

Mast 77N-81N

Mast 77 - Umspannwerk Conneforde

Verfahren

Stand der Planung

Da die bestehende Leitung nur optimiert wird, nicht überall die Maste ausgetauscht werden müssen und wir uns bei der Planung eng an der Bestandstrasse orientieren, hat das Amt für Regionale Landesentwicklung entschieden, dass auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden kann.

Grundsätzliches Ziel unserer Planungen ist immer ein möglichst geringer Einfluss auf sämtliche ökologischen, sozialen, technischen sowie auch wirtschaftlichen Aspekte der Umwelt und der Menschen in der Region. Der Ausgangspunkt für den Leitungsverlauf sowie auch den Standort jedes einzelnen Masten ist dabei immer die bestehende Trasse. Wir wollen so wenig Neubelastungen wir möglich schaffen.

Erfahren Sie mehr über das Planfeststellungsverfahren und Ihre formellen Beteiligungsmöglichkeiten.

  • Zeitplanung des Projekts

  • Beauftragung durch den Gesetzgeber

    Das Vorhaben ist im Netzentwicklungsplan (NEP) 2035 (Januar 2022) unter der Nummer P22, Maßnahme M82 bestätigt und als Vorhaben Nr. 54 im Bundesbedarfsplangesetz verankert.

  • Ende 2021

    Verzicht auf Raumordnungsverfahren

    Im Raumordnungsverfahren werden mehrere mögliche Trassenverläufe auf ihre Raumverträglichkeit geprüft. Aufgrund der strengen Orientierung an der Bestandstrasse und des geringen räumlichen Eingriffs hat die zuständige Genehmigungsbehörde entschieden, dass auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden kann.

  • 2022 - Q3 2023

    Kartierungsarbeiten

    Je nach Witterung wurden Vogelkartierungen, Vermessungsarbeiten und Begehungen in der Umgebung des geplanten Trassenkorridors durchgeführt. Die jeweiligen Arbeiten und Betretungen von Wegen und Grundstücken fanden nur über einen sehr kurzen Zeitraum und ohne Einsatz von Maschinen auf den Flächen statt. 

  • Q4 2022 - Q4 2023

    Baugrunduntersuchungen

    Mithilfe der Baugrunduntersuchungen (BGU) haben wir uns genaue Kenntnisse über das Bodenprofil an den geplanten Maststandorten und im Bereich möglicher Standorte für Provisorien verschafft. Im ersten Schritt fanden hierfür Kampfmittelsondierungen statt. Nach Freigabe der Flächen erfolgten dann die Baugrunduntersuchungen. Mittels Drucksondierung wurde Lagerungsdichte ermittelt und zur Entnahme von Bodenproben wurden Trockenkernbohrungen in bis zu 30 Meter Tiefe durchführt.

  • Q3 2023

    Dienstbarkeiten

    Wenn private Grundstücke für den Bau unserer Leitungen genutzt werden, wird eine sogenannte beschränkte persönliche Dienstbarkeit gemäß § 1090 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ins Grundbuch eingetragen. Wir nehmen hierzu frühzeitig Kontakt zu den Eigentümerinnen und Eigentümern auf.

  • Q1 2024

    Eröffnung Planfeststellungs­verfahren

    Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird der genaue Leitungsverlauf unter Berücksichtigung aller Schutzgüter und Planungskriterien ermittelt.

  • 2025

    Planfeststellungs­beschluss

    Das Planfeststellungsverfahren endet mit dem Planfeststellungsbeschluss. Dieser ist gleichbedeutend mit der Baugenehmigung und beinhaltet auch alle während des Baus sowie des späteren Betriebs zu berücksichtigenden Auflagen.

  • 2025

    Baubeginn

    Sobald der Planfeststellungsbeschluss vorliegt, beginnen wir mit dem Bau der Netzverstärkung. Da es sich um eine Netzverstärkungsmaßnahme einer Freileitung handelt, werden nur teilweise neue Maste gebaut, während an vielen Stellen die Bestandsmasten erhalten bleiben. Freileitungen ermöglichen eine sichere und verlustarme Stromübertragung. In Deutschland sind insbesondere Typen von Strommasten verbreitet: der Donaumast, der Tonnenmast und der Einebenenmast. Die Abstände zwischen den Masten betragen durchschnittlich zwischen 300 und 450 Meter.

  • 2028

    Inbetriebnahme

    Die Fertigstellung aller Maßnahmen und die Inbetriebnahme der fertigen Leitung ist derzeit für 2028 geplant. Die fertige Leitung ist rund 32 km lang und umfasst insgesamt 82 Maste, von denen 46 neu gebaut wurden.

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Anja Heine

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Referentin für Bürgerbeteiligung
Eva Wutke

Eva Wutke

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