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SuedOstLink Abschnitt D1: Pfreimd bis Nittenau

Herzlich Willkommen auf der Projektseite des Planungsabschnitts D1 des Netzausbauprojektes SuedOstLink!


Region
Bayern
Projektart
Projektunterseite
Kategorie
onshore
Status
planning
Projekttags
  • SuedOstLink
SuedOstLink Header Image

Mein Name ist Benjamin Mignon und ich bin Ihr Ansprechpartner für den Abschnitt D1 des SuedOstLink. Aufgewachsen und verwurzelt in der Oberpfalz ist es mir ein Anliegen, die Energiewende erfahrbar und verständlich zu machen. Ich freue mich darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen  egal ob vor Ort oder online.

Für Ihre Fragen rund um den SuedOstLink im Bereich zwischen Pfreimd und Nittenau freue ich mich über einen offenen und konstruktiven Dialog. Sie erreichen mich unter +49 921 50740-5906 sowie per E-Mail unter suedostlink@tennet.eu

Ihr Benjamin Mignon

Benjamin Mignon
  • Zeitplan

  • 2015/2021

    Vorhaben 5/Vorhaben 5a - Beauftragung durch den Gesetzgeber

  • 2017

    Eröffnung Bundesfachplanung

  • 2019

    Festlegung des Korridors

  • 2020

    Eröffnung des Planfeststellungs­verfahrens

  • 2023

    Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG

Aktueller Planungsstand

Das Projekt SuedOstLink besteht aus den beiden Vorhaben 5 (Wolmirstedt – NVP ISAR) und Vorhaben 5a (NVP Klein Rogahn – NVP ISAR). Für beide Vorhaben haben wir am 31. Juli 2023 den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 21 NABEG bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Beide Vorhaben werden für die weiteren Schritte im Genehmigungsverfahren gemeinsam betrachtet.

Mit der Einreichung der § 21-Unterlagen biegt TenneT im Planfeststellungsabschnitt D1 auf die Zielgerade des Genehmigungsverfahrens ein. Bei einem Anhörungsverfahren nach § 22 NABEG können alle Träger öffentlicher Belange sowie Privatpersonen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, Einwendung und Stellungnahmen bei der Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde einreichen.

Anwendung der Option gemäß § 43m des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

TenneT wird die EU-Notfallverordnung bzw. die entsprechende Regelung nach § 43m EnWG für den Planungsabschnitt D1 des SuedOstLink anwenden.

Die EU-Notfallverordnung erlaubt Ausnahmen von Verfahrensschritten in Genehmigungsverfahren beim Ausbau erneuerbarer Energien. Mit der Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung sollen die Genehmigungsverfahren für den Ausbau Erneuerbarer Energien, sowie der dafür notwendige Netzausbau beschleunigt werden. Um das zu erreichen, entfallen durch die EU-Notfallverordnung bzw. § 43m EnWG bei Projekten die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie die artenschutzrechtliche Prüfung. Die Abwägung in Bezug auf Umweltbelange ist auf solche aus der unmittelbar vorgelagerten Strategischen Umweltprüfung zu berücksichtigen.

Dennoch hat TenneT die Unterlagen nach § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) wie geplant mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht. TenneT wird die vorgesehenen Maßnahmen aus dem UVP-Bericht, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag grundsätzlich beachten und die beschriebenen Maßnahmen in der Regel umsetzen.

Wo durch die Anwendung der Notfallverordnung allerdings auf besonders zeitaufwändige Maßnahmen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit angesichts der Dringlichkeit der Vorhabenumsetzung verzichtet werden kann, wird TenneT die gesetzliche Regelung zur Beschleunigung nutzen.

Am Verlauf der von TenneT erarbeiteten finalen Vorzugstrasse wird sich durch die Anwendung der EU-Notfallverordnung in den Planungsabschnitten nichts ändern. 

Kartenmaterial

SuedOstLink Karte D1