SuedLink Oberirdische Bauwerke
Technische Anlagen für den fehlerfreien Betrieb von SuedLink
Technische Anlagen für den fehlerfreien Betrieb von SuedLink
- SuedLink

Konverter
Das Stromnetz in Deutschland wird standardmäßig mit Drehstrom betrieben.
Um Gleichstromleitungen wie SuedLink an das bestehende Wechselstromnetz anzubinden, sind am Anfangs- und am Endpunkt der Leitung Konverter/Umrichter notwendig. Dort wird der Drehstrom in Gleichstrom umgewandelt und am anderen Ende von SuedLink umgekehrt. Ohne den Konverter können Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) nicht in das Verbundnetz integriert werden. TenneT ist verantwortlich für die Konverter im Abschnitt A1 (bei Brunsbüttel und Wilster) sowie im Abschnitt D3 (Bergrheinfeld/West).
Ausgleich zwischen Nord und Süd
Die SuedLink-Konverter sind als selbstgeführte Stromrichter (Voltage Source Converter) geplant. Ein selbstgeführter Stromrichter kann neben der ein- oder ausgespeisten Wirkleistung auch die Netzspannung unabhängig regeln und damit flexibel auf Schwankungen von Erzeugung und Verbrauch zwischen dem windreichen Norden und dem sonnigen Süden reagieren.

Der Antrags- und Genehmigungsprozess der Konverter
Die Konverterstationen werden nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt.
Für die nördlichen Konverterstationen in Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume die genehmigende Behörde, für die Konverterstation Bergrheinfeld/West in Bayern die Regierung von Unterfranken.
Obwohl es gesetzlich nicht notwendig ist, beteiligen wir die Öffentlichkeit an der Genehmigung nach BImSchG zusätzlich zum formellen Verfahren und führen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durch.
Für den Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel hat TenneT die erste Teilgenehmigung durch das Landesamt für Landwirtschat, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) bereits am 05.10.2022 erhalten. Die zweite Teilgenehmigung hat TenneT nach umfangreicher öffentlicher Beteiligung und immissionsschutzrechtlicher Prüfung durch das Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein (LfU) am 10.07.2023 erhalten. Hiermit ist das Genehmigungsverfahren für die Konverterfläche in Brunsbüttel abgeschlossen, die Genehmigung für Bau und Betrieb des Konverters liegt vor. Den Bescheid zur 2. Teilgenehmigung finden Sie hier.
Für den Netzverknüpfungspunkt Wilster hat TenneT die erste Teilgenehmigung nach umfangreicher öffentlicher Beteiligung und immissionsschutzrechtlicher Prüfung durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) bereits am 10.05.2022 erhalten
Die erste Teilgenehmigung für den Konverter am Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/ West hat TenneT am 29. Juli 2022 bei der Regierung von Unterfranken eingereicht und die Bestätigung der Vollständigkeit erhalten. Das Genehmigungsverfahren begann nach der Bestätigung der Vollständigkeit gemäß §§ 8, 10 BImSchG und der Veröffentlichung im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 01.09.2022.
Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage - Regierung von Unterfranken (bayern.de)