Salzgitter – Helmstedt/Ost
Für eine zuverlässige Stromversorgung in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und deutschlandweit. Auch in Zukunft.
Für eine zuverlässige Stromversorgung in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und deutschlandweit. Auch in Zukunft.
- Salzgitter – Helmstedt/Ost
- Freileitung
- 380kV
Über das Projekt
Die 380-kV-Leitung Salzgitter-Helmstedt/Ost ist ein wichtiger Baustein für ein sicheres und stabiles Stromnetz in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und deutschlandweit!

Die 380-kV-Leitung Salzgitter – Helmstedt/Ost ist eine Höchstspannungs-Drehstromleitung, die zwischen den Netzverknüpfungspunkten Salzgitter und Helmstedt/Ost in Niedersachsen verlaufen soll. Die Planungen für den rund 65 km langen Abschnitt auf TenneT-Gebiet haben im zweiten Halbjahr 2021 begonnen. Die Leitung soll bis 2032 genehmigt und gebaut sein, um den wachsenden Strombedarf zu decken. Zudem hilft sie in Zukunft dabei, Erzeugungsüberschüsse verlässlich abtransportieren zu können und erhöht die Verfügbarkeit von erneuerbarem Strom aus der Region in der Region. Darüber hinaus ist die Leitung Teil des rund 100 km langen Projektraums Ostfalen-Achse. Die Ostfalen-Achse wird dazu beitragen, die Übertragungsnetzkapazität in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zu erhöhen. Denn ab der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt wird die Ostfalen-Achse mit dem Vorhaben 380-kV-Leitung Helmstedt – Wolmirstedt vermascht, das der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz plant und umsetzt.
Bevor der konkrete Trassenverlauf feststeht und die Leitung gebaut werden kann, muss das Vorhaben Salzgitter – Helmstedt/Ost ein zweistufiges Genehmigungsverfahren bei der BNetzA durchlaufen: die Bundesfachplanung und das Planfeststellungsverfahren.
Netzentwicklungsplan und Bundesbedarfsplangesetz
Zusammen mit dem Abschnitt 4 der Ostfalen-Achse (Helmstedt/Ost – Regelzonengrenze) ist die Leitung Salzgitter – Helmstedt/Ost als Vorhaben 10 im Bundesbedarfsplan (Teilmaßnahme Wolmirstedt – Helmstedt Ost – Salzgitter) aufgeführt. Da das Netzausbauvorhaben nach Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt weitergeführt wird, verläuft es durch zwei Bundesländer. Für das Genehmigungsverfahren bedeutet das, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) zuständig ist.
Bedarf & Notwendigkeit
Für einen sicheren und stabilen Transport grüner Energie
Die Energiewende in Deutschland kann nur gelingen, wenn zunehmend Strom aus Wind, Sonne, Wasser und Biomasse in das Stromnetz eingespeist wird. Darum hat sich Deutschland anspruchsvolle Ziele gesetzt: Die erneuerbaren Energien sollen nach dem Willen der Bundesregierung im Jahr 2050 80% des Strombedarfs in Deutschland decken. TenneT unterstützt diese Ziele und ist ein wichtiger Akteur bei der Umsetzung der Energiewende.
Damit auf dem Weg ins Zeitalter der Energiewende Netzstabilität und Versorgungssicherheit gewährleistet bleiben, sind die Modernisierung und der Ausbau der Stromnetze dringend erforderlich. Ein zügiger Netzausbau ist eine entscheidende Bedingung für das Gelingen der Energiewende. Mehr noch: das Tempo des Netzausbaus bestimmt das Tempo der Energiewende. Denn das bestehende Höchstspannungsnetz ist für diese Aufgaben nicht ausgelegt. Für einen sicheren und stabilen Transport der grünen Energie und eine zuverlässige Stromversorgung bedarf es eines engmaschigen Stromnetzes. Ein wichtiger Baustein dabei ist der Neubau der 380-kV-Leitung Salzgitter – Helmstedt/Ost (V10D West) und dem anliegenden Vorhaben Helmstedt/Ost – Regelzonengrenze (V10D Ost) als elementarer Bestandteil des Vorhabens Ostfalen-Achse.
Genehmigungsverfahren
Mit Beginn der Planungen startet aktuell die Vorbereitung auf das formelle, zweistufige Genehmigungsverfahren.
Bis der genaue Verlauf der Leitung feststeht, durchläuft das Vorhaben einen mehrstufigen Genehmigungsprozess. Der erste Schritt im Genehmigungsverfahren ist der Beginn der Bundesfachplanung. Dafür bereitet TenneT derzeit die Einreichung der Antragsunterlagen nach §6 NABEG vor.
Durch die Aufnahme des Vorhabens in das Bundesbedarfsplangesetz ist der energiewirtschaftliche Bedarf gesetzlich bestätigt. Damit beginnt auch der Auftrag für TenneT, das Projekt umzusetzen. Das Vorhaben wurde 2013 erstmalig ins Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen, damals jedoch noch mit einem Verlauf nördlich von Braunschweig. 2021 wurde die geplante Leitung erneut ins Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen und mit dem aktuellen Verlauf (südlich von Braunschweig) bestätigt.
Da die Leitung durch zwei Bundesländer verläuft, ist die zuständige Genehmigungsbehörde die Bundesnetzagentur (BNetzA). Bevor der konkrete Trassenverlauf für die Salzgitter-Helmstedt/Ost feststeht und die Leitung gebaut werden kann, muss das Vorhaben ein zweistufiges Genehmigungsverfahren bei der BNetzA durchlaufen: die Bundesfachplanung und das Planfeststellungsverfahren.
Mit Beginn der ersten Planungen startet jetzt die Vorbereitung auf das formelle, zweistufige Genehmigungsverfahren.
Schritte
- (2022 – 2025)
Die Bundesfachplanung: Suche nach einem Korridor
Die Unterlagen, die in die Bundesfachplanung eingehen, werden von TenneT als Vorhabenträger erstellt. Bestandteil der Antragsunterlagen ist ein Korridornetz, das verschiedene 1.000 Meter breite Trassenkorridore enthält, in denen die grundstücksgenaue Leitungsführung geplant wird. Zudem macht TenneT Vorschläge zu den geplanten Inhalten der später vorzulegenden Unterlagen nach §8 NABEG.
Die Planung basiert auf gesetzlichen Vorgaben. Dazu gehören beispielsweise Abstandsregelungen zu Wohngebieten. Zudem erfolgt die Planung nach gesetzlich festgelegten Planungsleitsätzen, die das Ziel haben, den technisch, ökonomisch und umweltfachlich sinnvollsten Verlauf für die 380-kV-Leitung zu finden.
Auf Grundlage einer intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung, einer Raumverträglichkeitsstudie sowie einer strategischen Umweltprüfung legt die BNetzA zum Ende der Bundesfachplanung den 1.000 Meter breiten Trassenkorridor, den sogenannten Untersuchungsraum, verbindlich fest.
- (2025-2028)
Das Planfeststellungsverfahren: Suche nach konkretem Verlauf
Nach Festlegung des Korridors folgt der zweite Schritt, das Planfeststellungsverfahren, in dem der Korridor vertieft untersucht wird. Auch für diesen zweiten Schritt obliegt es TenneT als Vorhabenträger, die Planungen entsprechend den Vorgaben weiterzuentwickeln und die Unterlagen aufzubereiten, die im Rahmen des formellen Verfahrens von der BNetzA überprüft werden. Wie auch in der Bundesfachplanung haben Politik, Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Möglichkeiten, sich informell und formell an der Planung zu beteiligen. Am Ende der Planfeststellung entscheidet die BNetzA nach Abwägung aller eingebrachten Anliegen über den konkreten Verlauf der neuen Leitung.
Planung
Die Planungen für Höchstspannungsleitungen sind sehr umfangreich. TenneT entwickelt, vergleicht und diskutiert verschiedene Trassenkorridore, bevor ein Genehmigungsverfahren beginnt. Im ersten Halbjahr 2021 hat TenneT mit den Planungen für die 380-kV-Leitung Salzgitter – Helmstedt/Ost begonnen und bereitet aktuell die Genehmigungsunterlagen für die erste Phase des zweistufigen Genehmigungsverfahrens vor, das mit der Einreichung der Antragsunterlagen nach § 6 NABEG eingeleitet wird. Bestandteil der Antragsunterlagen ist ein Korridornetz, das einen ersten 1.000 Meter breiten Vorschlagskorridor und weitere ernsthaft in Betracht kommende Alternativen enthält, in dem die 380-kV-Leitung von Salzgitter bis nach Helmstedt verlaufen könnte.
Planungskriterien
Um einen geeigneten Trassenkorridor zu finden, spielen ökologische, soziale, technische und wirtschaftliche Aspekte eine Rolle. In der Regel ist nicht nur ein Korridor geeignet, sondern mehrere. Folgende Kriterien sind hier entscheidend:
Um die Interessen der vor Ort wohnenden Menschen zu berücksichtigen, umgeht TenneT bei der Leitungsplanung Siedlungs- oder Erholungsgebiete, wo immer dies möglich ist. Zu Wohngebäuden im Innenbereich soll ein Abstand von 400 Metern eingehalten werden, zu Wohnhäusern im Außenbereich von 200 Metern. Die gesetzlichen Grenzwerte für Schallimmissionen oder elektrische und magnetische Felder halten wir nicht nur ein, sondern unterschreiten sie mit allen Leitungsprojekten.
TenneT realisiert möglichst kurze und gestreckte Trassenverläufe. Auf diese Weise schaffen wir eine Planung, die so wenig Fläche wie möglich beansprucht und das Wohnumfeld der Menschen vor Ort schont. Um einen sicheren Betrieb zu garantieren, hält die Leitung ausreichend Abstand zu technischen Infrastrukturen wie Autobahnen, Windenergieanlagen oder Gasleitungen.

Damit sich die Leitung gut in das bestehende Umfeld einfügt, bündeln wir sie, wo immer es geht, mit bestehender Infrastruktur. Dies gelingt etwa durch den Bau innerhalb einer schon vorhandenen Leitungstrasse, die Mitnahme einer 110-kV-Leitung auf gleichem Gestänge oder die räumliche Orientierung an Straßen- und Schienenwegen. Darüber hinaus vermeiden wir Querungen von Flugplätzen oder Windparks und legen besonderen Wert auf die Berücksichtigung forst- und landwirtschaftlicher Belange.
Der schonende Umgang mit Umwelt und Natur ist für TenneT von großer Bedeutung. Dazu zählt der Erhalt von FFH-, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten sowie der Schutz von seltenen Tier- und Pflanzenarten, besonderen Landschaften, Waldflächen, Kulturgütern, Denkmälern und archäologischen Fundstätten. Unsere Trassierer achten zudem darauf, Masten an ökologisch verträglichen Standorten zu platzieren.