Planfeststellungs- abschnitt A2
Wewelsfleth bis Wischhafen
Wewelsfleth bis Wischhafen
- SuedLink
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"Nirgendwo ist die Energiewende sichtbarer als hier im Norden, wo Windräder fester Bestandteil des Landschaftsbildes sind. Doch mit der Erzeugung von erneuerbarer Energie ist es nicht getan, der Strom muss auch zu den Verbrauchern transportiert werden. Aus lokaler Stromerzeugung wird so eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Diese wollen wir gemeinsam angehen: als offen geführten Dialog. Vor Ort in unserem Regionalbüro in Glückstadt und digital. Ich freue mich, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen!" Ihre Moana Seiler Bürgerreferentin für Abschnitte A1-A3 |
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Aktuelles
Neuigkeiten und Kurznachrichten zu Abschnitt A2
Mit der Einreichung der §21-Unterlagen am 30.06.2022 biegt TenneT im Planfeststellungsabschnitt A2 auf die Zielgerade des Genehmigungsverfahrens ein. Die Bundesnetzagentur hat am 01. August 2022 die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen bestätigt. Das §22-Anhörungsverfahren beginnt am 22. August. Bei diesem können alle Träger öffentlicher Belange sowie Privatpersonen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, Einwendung und Stellungnahmen bei der Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde einreichen.
Einen genauen Einblick in die Unterlagen finden Sie sowohl auf der Webseite der BNetzA als auch in unserem digitalen Planungsorder „eVIT“.
Wichtiger Hinweis: Bei dem digitalen Planungsordner handelt es sich um eine Abbildung der Auslegeversion der Planfeststellungsunterlagen. Für das Anhörungsverfahren ist allein die digitale Auslegeversion der Bundesnetzagentur verbindlich.
Diese Auslegeversion befindet sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Für den Planfeststellungsabschnitt A2 hat TenneT die Unterlagen nach §21 bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht - ein wichtiger Meilenstein im Planungsverfahren! Nun beginnt für diesen Abschnitt die formelle Beteiligung durch die Bundesnetzagentur.
Außerdem können Sie in den abschnittsspezifischen Infomaterialien Einblicke in die alternativen Leitungsverläufe erhalten.
Wir planen bei Wewelsfleth die Querung der Elbe mit einem Tunnel – auf etwa 5,2 Kilometern Länge. Dieses Vorhaben, auch ElbX gennant, wird durch ein Tunnelbauwerk, eines der größten Sonderbauwerke des SuedLink, realisiert. Wie das funktioniert sehen Sie im Bauphasenvideo.
Am 15. Juli fand eine Veranstaltung zur Einreichung der Unterlagen nach §21 NABEG in Glücksstadt statt. TenneT COO Tim Meyerjürgens überreichte dem niedersächsischen Energieminister Olaf Lies und Staatssekretär Joschka Knuth aus Schleswig-Holstein die Planfeststellungsunterlagen zur Elbquerung. Bürgerinnen und Bürger, Politik, Presse und Verbände aus der Region nutzen die Möglichkeit sich über die Fortschritte bei SuedLink und das weitere Vorgehen zu informieren.
Karte & Details
Der Abschnitt A2 von SuedLink verläuft von Wewelsfleth bis Wischhafen
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Aktueller Leitungsverlauf Von Wewelsfleth verläuft SuedLink bis nach Wischhafen und quert auf seinen acht Kilometern:
Mehr Informationen zu den bislang eingereichten Sonderbauwerke
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Besonderheiten im Abschnitt
Der kurze Planfeststellungsabschnitt ist geprägt von der Querung der Elbe.
Sehen Sie sich den SuedLink-Verlauf bei Google Earth an:
Bauphasen Elbquerung
Nächster Schritt im Genehmigungsverfahren
Nach Einreichung der Planfeststellungsunterlagen beginnt die Prüfung durch die Bundesnetzagentur, die damit auch die Verantwortung für die Beteiligung übernimmt. Auch in dieser Phase bleiben die Bürgerreferentinnen und Bürgerreferenten aber Ansprechpartner für alle Fragen und Anliegen zu SuedLink!
Mehr Infos zum Verfahren finden Sie hier.
Digitaler Planungsordner §21-Unterlagen
Mit der Einreichung der §21-Unterlagen am 30.06.2022 biegt TenneT im Planfeststellungsabschnitt A2 auf die Zielgerade des Genehmigungsverfahrens ein. Die Bundesnetzagentur hat am 01. August 2022 die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen bestätigt. Das §22-Anhörungsverfahren beginnt am 22. August. Bei diesem können alle Träger öffentlicher Belange sowie Privatpersonen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, Einwendung und Stellungnahmen bei der Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde einreichen.
Einen genauen Einblick in die Unterlagen finden Sie sowohl auf der Webseite der BNetzA als auch in unserem digitalen Planungsorder „eVIT“. Hier können Sie u.a. interaktiv durch die verschiedenen Kapitel navigieren sowie nach Schlagwörtern suchen.
Verfahrensstand
2013
Vorhaben 3 und 4 - Beauftragung durch den Gesetzgeber
2017
Eröffnung Bundesfachplanung
2020
Festlegung des Leitungskorridors
2022
Eröffnung Planfeststellungsverfahren
Regionale Planungs- und Wegerechtbüros
Wegerechtsbüro DMT Das Wegerechtbüro kümmert sich um:
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Regionales Planungsbüro iLF | |
Das Regionale Planungsbüro ist zuständig für:
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Wir realisieren SuedLink möglichst regionalspezifisch in enger Abstimmung mit Bürgerinnen und Bürgern. Regionale Planungs- und Wegerechtsbüros unterstützen die Detailplanung in den einzelnen Abschnitten. Zudem kümmern sich die Büros um die Belange von Eigentümern und Bewirtschaftern. Die regionale Anbindung ermöglicht bessere Lösungen für lokale und individuelle Herausforderungen.