Pirach – Pleinting
Das Leitungsbauprojekt Pirach – Pleinting gewährleistet die Versorgungssicherheit für die Region und ihre Industriestandorte. Zusammen mit dem Projekt Altheim – St. Peter wird der gesamte Raum von der alten 220-kV-Ebene auf die moderne 380-kV-Ebene gehoben und somit ein zukunftssicheres reibungsloses Zusammenspiel zwischen Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien, Pumpspeicherkraftwerken und lokal anzuschließenden Kraftwerken im Alpenraum ermöglicht.
Das Leitungsbauprojekt Pirach – Pleinting gewährleistet die Versorgungssicherheit für die Region und ihre Industriestandorte. Zusammen mit dem Projekt Altheim – St. Peter wird der gesamte Raum von der alten 220-kV-Ebene auf die moderne 380-kV-Ebene gehoben und somit ein zukunftssicheres reibungsloses Zusammenspiel zwischen Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien, Pumpspeicherkraftwerken und lokal anzuschließenden Kraftwerken im Alpenraum ermöglicht.
- Pirach – Pleinting
- 380kV
Über das Projekt

Bis 2023 soll das letzte noch in Betrieb befindliche bayerische Kernkraftwerk Isar II vom Netz gehen. Gleichzeitig erfolgt ein stetiger Zubau an erneuerbaren Energien. In Nieder- und Oberbayern werden insbesondere Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) eingesetzt.
Die Leitung Pirach – Pleinting ermöglicht eine erhöhte Einspeisung erneuerbarer Energie in Bayern. Weiterhin wird die Anbindung des bayerischen Chemiedreiecks verstärkt und gesichert. Das Vorhaben wurde im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) als notwendige Netzausbaumaßnahme unter der Projektnummer 32 aufgenommen.
Die Leitung gliedert sich in zwei Planungsabschnitte:
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Der südliche Abschnitt Pirach - Tann (Abschnitt 1) ist rund 27 km lang und befindet sich in den Landkreisen Altötting und Rottal-Inn.
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Der nördliche Abschnitt St. Peter - Pleinting (Abschnitt 2) umfasst rund 43 km Länge und befindet sich in den Landkreisen Rottal-Inn und Passau.
Die Netzverstärkung der bestehenden 220-kV-Systeme auf 380-kV-Systeme wird als Ersatzneubau der Trasse geplant. Von Tann bis St. Peter wird die neue Leitung auf 17 km vom Ersatzneubau Altheim – St. Peter mitgenommen. Das bedeutet, dass mehrere Stromkreise auf einem Masten geführt werden und so weniger Fläche in Anspruch genommen wird. Nach der Inbetriebnahme erfolgt der Rückbau der alten Leitung. Auf Basis eines Beschlusses der Energieminister von Bayern, Thüringen, Hessen und des Bundes aus dem Sommer 2019 ist der Ersatzneubau Pirach – Pleinting als Pilotprojekt für eine Teilerdverkabelung vorgesehen. Im Februar 2021 wurde dieser Beschluss durch eine Novellierung des Bundesbedarsplangesetzes rechtlich verankert.
Trassenverlauf
Die Bestandsleitung verläuft aktuell auf rund 87 km durch die nieder- und oberbayerischen Landkreise Altötting, Rottal-Inn und Passau.
Der Trassenverlauf des Ersatzneubaus orientiert sich zunächst am Verlauf der Bestandsleitung. Unter Berücksichtigung verschiedener Schutzgüter wird die neue Leitung möglicherweise von der Bestehenden abweichen. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden weitere Varianten sowie kleinräumige Anpassungen eingebracht, die von TenneT geprüft wurden.
Der Abschnitt zwischen Pirach und Tann ist rund 27 km lang. Die Leitung bindet das Umspannwerk Pirach an das Umspannwerk St. Peter an. Ab dem Gemeindegebiet Tann verläuft die Leitung dann gemeinsam mit einer weiteren TenneT-Leitung, die aus dem Raum Landshut Richtung Südosten verläuft (Altheim – St. Peter), auf einem Gestänge. In diesem Bereich entfallen die alten 220-kV-Leiterseile nach dem Umbau, sobald die neue Leitung in Betrieb geht. Eine erste Raumwiderstandsanalyse mit Entwicklungen von möglichen Trassenvarianten wurde bereits durchgeführt. Weitere Anpassungen wurden nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sommer 2018 vorgenommen. Anfang 2019 wurde das Ergebnis dieser frühen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt. 2020 werden die bisherigen Varianten hinsichtlich einer möglichen Teilerdverkabelung geprüft. Grundlage ist der zu erwartende Beschluss des Gesetzgebers, das Projekt Pirach – Pleinting in einem Pilotprojekt für die Prüfung einer Teilerdverkabelung vorzusehen. Die gesetzliche Verankerung im Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) erfolgte schließlich im Februar 2021. Im Frühjahr 2021 wurden die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren bei der zuständigen Behörde eingereicht. Die Regierung von Oberbayern eröffnete Ende November 2021 offiziell das Raumordnungsverfahren.
Bis Mitte Februar 2022 konnten betroffene Kommunen, Behörden, Verbände, Organisationen sowie die Öffentlichkeit Stellungnahmen bei der Behörde einreichen. Am 28.07.2022 hat die Regierung von Oberbayern mit der landesplanerischen Beurteilung das Raumordnungsverfahren (ROV) für den ersten Abschnitt Pirach-Tann abgeschlossen.
Zwei der drei eingebrachten Trassenkorridore wurden unter Berücksichtigung mehrerer Maßgaben als raumverträglich beurteilt. Dabei handelt es sich um die beiden Varianten „Zeilarn Mitte B - B20“ und „Zeilarn West - B20“. Dagegen entspricht die Variante „Zeilarn West - Altöttinger Forst“ nicht den Erfordernissen der Raumordnung.
Die vollständigen Unterlagen zum Raumordnungsverfahren einschließlich der landesplanerischen Beurteilung finden Sie auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern.
Basierend auf den Ergebnissen der landesplanerischen Beurteilung bereitet TenneT das Planfeststellungsverfahren für Abschnitt 1 vor. Nach einer erneuten Variantenbetrachtung hat TenneT die Variante „Zeilarn West – B20“ als Grundlage für die weitere Planung festgelegt und dafür im Herbst 2022 eine Grobtrassierung vorgenommen. Diese Grobtrassierung wurde den von Maststandorten betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern im Rahmen von Planungsgesprächen vorgestellt. Im nächsten Schritt wird die breite Öffentlichkeit über die Grobtrassierung informiert. Detaillierte Informationen über den geplanten zukünftigen Trassenverlauf in Abschnitt 1 erhalten Sie auf unserem digitalen Infomarkt im Video „Grobtrassierung Abschnitt 1 – Entlang der Trasse“.
Der Abschnitt zwischen St. Peter und dem Umspannwerk (UW) Pleinting ist rund 43 km lang. Er verbindet die beiden Umspannwerke St. Peter und Pleinting im Landkreis Passau miteinander. Eine erste Raumwiderstandsanalyse mit Entwicklungen von möglichen Trassenvarianten wurde bereits durchgeführt. Anfang 2019 wurde das Ergebnis dieser frühen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt. Aktuell werden die bisherigen Varianten hinsichtlich einer möglichen Teilerdverkabelung geprüft. Grundlage ist der Beschluss des Gesetzgebers, das Projekt Pirach – Pleinting für die Prüfung einer Teilerdverkabelung vorzusehen. Die gesetzliche Verankerung im Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) erfolgte schließlich im Februar 2021. Die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren wurden Ende 2021 bei der zuständigen Behörde eingereicht.
Die Eröffnung des Raumordnungsverfahrens durch die Regierung Niederbayerns erfolgte am 29.04.2022. Alle in das Verfahren eingereichten Unterlagen lagen öffentlich bis zum 24.06.2022 in den Gemeinden aus und sind auf der Webseite der Regierung einsehbar. Nach der Prüfung aller Stellungnahmen durch die Regierung erwartet TenneT die Landesplanerische Beurteilung mit den Ergebnissen aus dem Raumordnungsverfahren.
Bayernatlas
Weiter unten steht auf dieser Seite Kartenmaterial zum Download zur Verfügung. Eine ortsscharfe Betrachtung ermöglicht der Bayernatlas. Um die Korridore dort darzustellen, stehen nachfolgend zwei kml-Dateien zur Verfügung. Diese können per „drag and drop“ einfach in den Bayernatlas gezogen werden. Der Bayernatlas erlaubt linker Hand dann auch eine transparentere Darstellung der Korridore, so dass beispielsweise dahinterliegende Gebäude erkannt werden können.
Zum BayernatlasKml-Dateien für den Bayernatlas
Verfahrensstand
Eine erste Raumwiderstandsanalyse mit Entwicklungen von möglichen Trassenvarianten wurde bereits für die beiden Abschnitte Pirach - Tann und St. Peter - Pleinting durchgeführt. Im nächsten Schritt wurden im Laufe des Jahres 2018 erste mögliche Trassenverläufe unter Einbeziehung der betroffenen Kommunen und der Öffentlichkeit entwickelt. TenneT bat hier um Hinweise aus der Öffentlichkeit und prüfte diese. Das Ergebnis inklusive neuer Varianten aus der öffentlichen Beteiligung wurde bei den Antragskonferenzen der zwei Abschnitte sowie der Öffentlichkeit entlang der Trasse im Rahmen von Infomärkten im April 2019 vorgestellt.
Die weitere Planung wird in zwei getrennten Raumordnungsverfahren durchgeführt. Die zuständigen Behörden sind die Regierungen
In einem neuen Beschluss haben die Energieminister der Länder Bayern, Thüringen und Hessen sowie des Bundes festgelegt, das Projekt Pirach – Pleinting als Pilotprojekt für eine Teilerdverkabelung freizugeben. Die Verankerung des Beschlusses im Bundesbedarfsplangesetz erfolgte im Februar 2021. Bereits Ende 2019 hat TenneT mit dem Bayerischen Staatsministerium sogenannte Planungsprämissen abgestimmt, um schon vor einer Novellierung des Gesetzes mögliche Teilerdverkabelungsabschnitte prüfen zu können. Diese Prämissen geben Bedingungen vor, unter welchen eine Teilerdverkabelung in einem bestimmten Abschnitt infrage kommt. Im Frühjahr und Sommer 2021 konnte TenneT die Prüfung möglicher Erdkabelabschnitte des Leitungsbauvorhabens abschließen und die entscheidenden Unterlagen bei den zuständigen Behörden einreichen. Nach vollständiger Prüfung durch die verfahrensführende Regierung in Oberbayern wurde das Raumordnungsverfahren für den ersten Planungsabschnitt Ende November 2021 eingeleitet. Bis Mitte Februar 2022 konnten betroffene Kommunen, Behörden, Verbände, Organisationen sowie die Öffentlichkeit Stellungnahmen bei der Behörde einreichen.
Am 28.07.2022 hat die Regierung von Oberbayern mit der landesplanerischen Beurteilung das Raumordnungsverfahren (ROV) für den ersten Abschnitt Pirach-Tann abgeschlossen. Zwei der drei eingebrachten Trassenkorridore wurden unter Berücksichtigung mehrerer Maßgaben als raumverträglich beurteilt.
Die vollständigen Unterlagen zum Raumordnungsverfahren einschließlich der landesplanerischen Beurteilung finden Sie auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern.
Basierend auf den Ergebnissen der landesplanerischen Beurteilung bereitet TenneT das Planfeststellungsverfahren für Abschnitt 1 vor. Nach einer erneuten Variantenbetrachtung hat TenneT die Variante „Zeilarn West – B20“ als Grundlage für die weitere Planung festgelegt und dafür im Herbst 2022 eine Grobtrassierung vorgenommen. Diese Grobtrassierung wurde den von Maststandorten betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern im Rahmen von Planungsgesprächen vorgestellt. Im November 2022 informierte TenneT zudem bei zwei öffentlichen Informationsmärkten im Marktl und Mehring alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über die Planung.
Mehr Informationen zu den Infomärkten finden Sie hier.
Das Raumordnungsverfahren für den zweiten Planungsabschnitt wurde Ende April 2022 eröffnet. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung war bis Ende Juni 2022 möglich.
Der Erhalt der landesplanerischen Beurteilung durch die Regierung Niederbayern als zuständige Behörde steht derzeit noch aus. Diese Ergebnisse bilden dann den Rahmen für die weitere Projektplanung.
Kartierung Abschnitt 2
Freileitung und Erdkabel
Erdverkabelung
Die Energieminister des Bundes und der Länder Bayern, Hessen und Thüringen hatten sich im Sommer 2019 auf Vorschläge für Neuregelungen im Rahmen des geplanten Stromnetzausbaus verständigt. Den genauen Wortlaut der Erklärung finden Sie hier. Hierbei soll u.a. auch für das Projekt Pirach - Pleinting der Einsatz der Teilerdverkabelung ermöglicht werden. Für TenneT als Vorhabenträgerin ist die zwingende Voraussetzung für eine solche Planung die Verankerung des o. g. Vorschlags im Bundesbedarfsplangesetz. Die Novellierung des Bundesbedarfsplangesetzes, welche im Februar 2021 durch den Gesetzgeber umgesetzt wurde. Ende 2019 begann TenneT bereits mit der Erstellung der "Planungsprämissen Erdkabel", um eine Grundlage für die weiteren Planungen zu schaffen. Diese wurden im Dezember 2019 im Staatsministerium in München vorgestellt und abgestimmt. Seit Januar 2020 existiert eine geeignete, fachliche Methodik, um die bestehenden Trassenvarianten auf die Möglichkeit einer Teilerdverkabelung hin zu überprüfen.

In Deutschland wurden erst wenige Erdkabel-Pilotprojekte umgesetzt und in Betrieb genommen wie z.B. Wilhelmshaven-Conneforde (in Betrieb sei 2021) oder Emden Ost-Conneforde (in Betrieb seit 2022). Weitere Projekte sind im Bau (Dörpen/West, Wahle-Mecklar, Stade-Sottrum-Wechold-Landesbergen) und andere noch in der Planungsphase (Conneforde-Cloppenburg-Ost-Merzen, Segeberg-Lübeck-Siems-Göhl, Fulda-Main-Leitung, Juraleitung, Isar-Altheim und Pirach-Pleinting) (Stand: 2022). Darüber hinaus verfügt TenneT über viel Erfahrung mit Gleichstromkabeln, beispielsweise im Bereich der Anschlüsse von Windparks in der Nordsee, die naturgemäß mit Seekabeln und landseitig mit Erdkabeln angebunden sind. Dabei unterscheiden sich allerdings die technischen Gegebenheiten und Bauverfahren. Weitere Informationen zum Themengebiet Freileitung und Erdkabel erhalten Sie auf unserem digitalen Infomarkt.
Gesetzliche Vorgaben
Ob ein Streckenabschnitt grundsätzlich erdverkabelt werden kann, richtet sich nach den Kriterien des Bundesbedarfsplangesetzes. Pirach – Pleinting ist seit Februar 2021 als Pilotvorhaben für eine mögliche Teilerdverkabelung gekennzeichnet (Bundesbedarfsplangesetz). Der Gesetzgeber sieht die Möglichkeit für eine Erdverkabelung dennoch nur bei Vorliegen von bestimmten Ausnahmevoraussetzungen vor. Nach wie vor hat die Freileitungstechnik Vorrang. Bei der Betrachtung einer Erdkabeloption im Rahmen des Raumordnungsverfahrens in Bayern ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass bei einer Unterschreitung der im Landesentwicklungsprogramm Bayern definierten Regelabstände für eine ausreichende Wohnumfeldqualität nicht in jedem Fall die Möglichkeit einer Teilerdverkabelung besteht. Die finale Entscheidung darüber, ob ein bestimmter Streckenabschnitt als Freileitung oder Erdkabel gebaut wird, liegt bei der Genehmigungsbehörde.
Bauliche Erfordernisse
Erdkabel werden vorzugsweise in einer Tiefe von 1,60 Meter in offener Bauweise verlegt. Muss zum Beispiel eine Straße oder eine Eisenbahnlinie unterquert werden, müssen die Kabel tiefer und weiter auseinander verlegt werden. Dies erfolgt normalerweise durch eine Bohrung, um den Eingriff so gering wie möglich zu halten.
Die beim Bau beanspruchte Fläche beträgt etwa 45 Meter. Anschließend verbleibt ein Schutzstreifen mit einer Breite von circa 20 bis 30 Metern. Dieser Bereich muss während des gesamten Betriebs von tiefwurzelnden Gehölzen freigehalten werden und im Servicefall jederzeit zugänglich sein. Daher ist eine Bebauung dieses Areals nicht möglich.
Die Verbindung von Freileitung und Erdkabeln erfolgt über Kabelübergangsanlagen (KÜA), die je nach Anforderung einen Flächenbedarf von 48x63 Meter bis zu 125x48 Meter haben. Letzteres entspricht in etwa der Größe eines halben Fußballfeldes. Bei mehreren oder langen Kabelstrecken werden elektrotechnisch notwendige Komponenten wie Kompensationsspulen installiert, die die Anlagefläche auf bis zu einem Hektar vergrößern können. Die Größe variiert, also je nachdem, ob dort auch Blindstrom kompensiert werden muss. Die KÜA enthalten alle technischen Komponenten um den Übergang von Freileitungen auf Erdkabel und umgekehrt zu ermöglichen. Darum werden für jeden Erdkabelabschnitt prinzipiell zwei Kabelübergangsanlagen benötigt. Je nach Anzahl und Länge der Abschnitte sowie freier Flächen in den Umspannwerken kann der Blindstrom auch in den Umspannwerken kompensiert werden.

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FAQ
Hierfür gibt es mehrere Gründe:
- Im Rahmen der Energiewende verändert sich die Stromerzeugungsstruktur in Deutschland. Während auf der einen Seite die Kernkraftwerke bis 2022 schrittweise vom Netz genommen werden, steigt auf der anderen Seite die Erzeugung von Strom durch erneuerbare Energiequellen. Hierdurch verändern sich die Erzeugungsschwerpunkte, da nun vor allem Energie aus dem Norden (Wind) in den Süden transportiert werden muss. Dort liegen Verbrauchsschwerpunkte, weshalb auch Pumpspeicherkraftwerke im Alpenraum verstärkt zum Einsatz kommen. Die stark schwankenden Verfügbarkeiten regenerativer Erzeugungseinheiten und die damit zusammenhängende Über- oder Unterproduktion an manchen Tagen erfordern vermehrt regulierende Eingriffe in das Stromnetz. Das Stromnetz ist für diese Aufgabe nicht konzipiert worden und stößt deshalb immer häufiger an seine Kapazitätsgrenzen, sodass Stromflüsse gezielt umgeleitet werden müssen. Diese Netzeingriffe bewirken häufig das Zuschalten konventioneller Kraftwerke oder die Abregelungen von Erneuerbaren Energien. Der Netzausbau ist daher notwendig, um durch verbesserte Transportkapazitäten Erneuerbare Energien in größerer Menge einbinden zu können. Ohne den Netzausbau kann beispielsweise überschüssige Solarenergie nicht transportiert werden und geht somit ohne Nutzung verloren.
- Ein weiterer wichtiger Grund ist der Auftrag, weiterhin eine gesicherte Stromversorgung der Region zwischen Passau, Altötting und Simbach a. Inn zu gewährleisten. Der Neubau der Leitungstrasse liefert der Region einen Mehrwert, da die ansässige bayerische chemische Industrie auf eine sichere Stromversorgung angewiesen ist. Ein Netzausbau in Niederbayern stellt somit einen erheblichen Wirtschaftsfaktor dar. Die damit einhergehende Entlastung der Höchstspannungsebene führt zudem zu einer deutlichen Entspannung in den 110-kV-Verteilnetzen. Diese sind dadurch nicht mehr überlastet und besitzen Kapazitäten, um vor Ort mehr Energie aus regenerativer Erzeugung (Solar, Windkraft) in das Netz einzuspeisen.
- Eine Ertüchtigung der bestehenden Leitung wurde geprüft. Diese Prüfung nach dem sogenannten NOVA-Prinzip (Netzoptimierung vor -verstärkung vor -ausbau) ist für jeden geplanten Ersatz- oder Neubau vorgesehen. Alle geeigneten Maßnahmen, wie z.B. das Freileitungsmonitoring, werden bereits genutzt. Dabei werden witterungsbedingte Übertragungsreserven genutzt, um zu jedem Zeitpunkt die maximal mögliche Menge an Strom zu übertragen. Dennoch sind die grenzüberschreitenden Leitungen bereits heute voll ausgelastet. Die Leitung, die z.T. aus den 1950er-Jahren stammt, muss daher unbedingt erneuert werden. Dies hat der Gesetzgeber im Bundesbedarfsplangesetz festgeschrieben. Die bestehende Leitung wird daher ersetzt, sodass in Zukunft die Spannung von 220 kV auf 380 kV erhöht werden kann.
Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet alle Übertragungsnetzbetreiber ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben. Der Ersatzneubau der Trasse mit den Abschnitten Pirach – Tann und St. Peter – Pleinting wurde als Bestandteil des Vorhabens Nr. 32 in das Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen. Somit ist die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Trassenausbaus gesetzlich definiert und TenneT zum Netzausbau verpflichtet.
- 2018: Im Jahr 2018 ist TenneT als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in die ersten vorbereitenden Planungsschritte eingestiegen. Das Raumordnungsverfahren wurde für Ende 2019 angestrebt. Im Juli 2018 hat TenneT die Bürgerinnen und Bürger aus der Region Nieder- und Oberbayern darum gebeten, planungsrelevante Hinweise zu den ersten möglichen Trassenvorschlägen des Ersatzneubauprojekts Pirach – Pleinting zu geben. Diese wurden bis zum Herbst 2018 geprüft. Für die beiden Abschnitte Pirach – Tann und St. Peter – Pleinting wurde bereits eine erste Bestandsanalyse durchgeführt. Im Laufe des Jahres 2018 wurden erste mögliche Trassenverläufe unter Einbeziehung der betroffenen Kommunen und der Öffentlichkeit entwickelt. Die weitere Planung wird in zwei getrennten Raumordnungsverfahren durchgeführt. TenneT erarbeitete dazu ab 2019 die entsprechenden Unterlagen.
- 2019: Im Juni 2019 veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium eine Pressemitteilung mit einem „Vorschlag für die Lösung der Netzprobleme“. Darin wird das Projekt Pirach – Pleinting für eine mögliche Teilerdverkabelung aufgeführt. Die bereits fortgeschrittene Erarbeitung der Unterlagen für das Raumordnungsverfahren wurde somit zunächst unterbrochen. Im Herbst 2019 begann bereits TenneT mit der Erstellung der „Planungsprämissen Erdkabel“, um eine Grundlage für die weiteren Planungen zu schaffen. Diese wurden im Dezember 2019 im Staatsministerium in München abgestimmt und bieten der TenneT vorläufige Kriterien, die für die Prüfung eines Abschnitts für eine Teilerdverkabelung gelten.
- 2020: Seit Januar 2020 gibt es eine geeignete Methodik, um die bisherigen Trassenvarianten auf die Möglichkeit einer Teilerdverkabelung hin zu überprüfen.
- 2021: Im Februar 2021 wurde das Bundesbedarfsplangesetz novelliert und der Ersatzbau Pirach-Pleinting als Pilotprojekt für eine Teilerdverkabelung vorgesehen. Im Frühjahr 2021 konnte TenneT die Prüfung möglicher Erdkabelabschnitte des Leitungsbauvorhabens abschließen und die entsprechenden Unterlagen bei den zuständigen Behörden einreichen – zunächst für Abschnitt 1, im Sommer auch für Abschnitt 2. Im November 2021 wurde das Raumordnungsverfahren von der zuständigen Behörde, der Regierung von Oberbayern, für Abschnitt 1 offiziell eingeleitet. TenneT hat als Vorhabensträgerin drei Trassenkorridore in das Verfahren eingebracht. Die Unterlagen sind auf der Website der Regierung von Oberbayern einsehbar.
- Ende April 2022 wurde das Raumordnungsverfahren auch für den zweiten Planungsabschnitt eröffnet. Hierzu konnten Eingaben bis zum 24.06.2022 eingebracht werden. Die zuständigen Genehmigungsbehörden sind die Regierungen von Nieder- und Oberbayern. Die Regierung von Oberbayern wird jedoch die Verfahrensführung übernehmen, um einheitliche Genehmigungskriterien sicherzustellen. Für den Abschnitt 1 hat die Regierung von Oberbayern Ende Juli 2022 das Raumordnungsverfahren mit der landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Darin wurden zwei der drei eingebrachten Trassenkorridore unter Berücksichtigung mehrerer Maßgaben als raumverträglich beurteilt. Dies waren die beiden Varianten „Zeilarn Mitte B – B20“ und „Zeilarn West – B20“. Basierend auf den Ergebnissen der landesplanerischen Beurteilung bereitet TenneT das Planfeststellungsverfahren für Abschnitt 1 vor. Nach einer erneuten Variantenbetrachtung hat TenneT die Variante „Zeilarn West – B20“ als Grundlage für die weitere Planung festgelegt und dafür im Herbst 2022 eine Grobtrassierung vorgenommen.
- In einem Raumordnungsverfahren wird geprüft, ob die Planung in Anlehnung an die Bestandstrasse oder die alternativen Trassenkorridore am verträglichsten für Mensch und Umwelt sind. Dabei beschränken sich die Verfahrensunterlagen entsprechend dem Stand der Planung im Raumordnungsverfahren auf mögliche Trassenkorridore im Gesamtraum und auf die Angaben, die notwendig sind, um eine Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen unter überörtlichen Gesichtspunkten für den Gesamtraum zu ermöglichen. Es handelt sich um einen gewissermaßen groben Maßstab.
- Das Raumordnungsverfahren schließt mit einer landesplanerischen Beurteilung ab. Die Behörden prüfen die eingereichten Vorschläge und bewerten, welche Verlaufsvarianten von der Vorhabenträgerin weiterverfolgt werden sollen.
- Erst im darauffolgenden Planfeststellungsverfahren wird ein konkreter Trassenverlauf festgelegt. Im Planfeststellungsverfahren werden außerdem die Standorte und die Anzahl von Freileitungsmasten beziehungsweise Erdkabelabschnitten durch die zuständigen Genehmigungsbehörden bestimmt.
- Abschnitt 1: Landkreise Altötting und Rottal-Inn
- Abschnitt 2: Landkreise Rottal-Inn und Passau, minimal auch Landkreis Deggendorf
- Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Üblich und seit vielen Jahrzehnten bewährt sind bei Höchstspannungsnetzen die so genannten Freileitungen, die oberirdisch verlaufen und zu deren Aufhängung Strommasten mit einer durchschnittlichen Höhe von 55 Meter verwendet werden. Allein im TenneT-Netz finden sich fast 15.000 solcher Masten. Eine – wenngleich im Höchstspannungsbereich bisher nur begrenzt erprobte und eingesetzte – Alternative sind die unterirdisch verlegten Erdkabel. Die Freileitung ist die Regeltechnologie, weil sie fast in allen Belangen Vorteile hat. Das Erdkabel kann eine Verbesserung in Hinblick auf den Wohnumfeldschutz darstellen.
- Im Gegensatz zum 110/150-kV-Netz gibt es international noch keine ausreichenden Erfahrungen mit Erdkabeln im Höchstspannungsnetz. In ganz Europa sind im Höchstspannungsnetz nur 1,2 Prozent der Leitungen verkabelt (Gleich- und Wechselstrom). Davon besteht der überwiegende Teil aus Seekabeln. Insgesamt machen Erdkabel nur 0,3 % der Gesamtleitungslänge an Land aus. Der Gesetzgeber hat Pilotprojekte für 380-kV-Leitungen definiert, in denen Erdkabelabschnitte geplant werden können: TenneT ist mit mehreren Projekten im Gleich- und Drehstrombereich ein Vorreiter in Deutschland und Europa.
- Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Energieversorgung vor. Für Freileitungen spricht daher generell, dass sie über eine hohe Übertragungsleistung verfügen und vergleichsweise schnell und kostengünstig errichtet werden können. Der wirtschaftliche Gesichtspunkt ist hierbei erheblich und gerade in Zeiten ohnehin steigender Strompreise für die Kunden von allergrößter Bedeutung. Denn eine Erdverkabelung ist, je nach Übertragungskapazität und in Abhängigkeit von der Topographie sowie der Bodenbeschaffenheit, vier- bis sogar siebenmal teurer als ein Freileitungsbau. Diese zusätzlichen Kosten würden die Kunden durch ihre Stromrechnung bezahlen müssen. Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Lebensdauer der Bauformen. Freileitungen halten etwa 80 Jahre, während bei Erdkabeln erste Komponenten bereits nach 40 Jahren ausgetauscht werden müssen.
- Die unterirdische Trasse führt auch zu einem größeren Aufwand bei notwendigen Reparaturen. Denn dabei müssen erst Bagger die Kabel freilegen. Dies wirkt sich erheblich auf die Reparaturdauer und damit auf die Versorgungssicherheit aus.
Der Vergleich der Umweltauswirkungen erdverlegter Leitungen und einer Freileitung zeigt, dass ein unterirdisches Vorhaben das Landschaftsbild zwar weniger beeinträchtigt, dafür aber andere Schutzgüter stärker belastet werden als durch eine Freileitung. Durch Erdkabel werden Vegetation, ggf. Grundwasser und Boden bei Errichtung und im späteren Betrieb stärker beeinträchtigt als durch eine Freileitung. Die Umweltauswirkungen betreffen vielmehr jeweils unterschiedliche Schutzgüter und hängen in ihrem jeweiligen Umfang wesentlich von der konkreten Naturraumausstattung vor Ort ab. Unter Umweltgesichtspunkten können daher weder Erdkabel noch Freileitung als grundsätzlich vorzugswürdig qualifiziert werden. Die Auswirkungen auf die Umwelt können grundsätzlich bei beiden Alternativen durch geeignete Maßnahmen gemindert bzw. kompensiert werden.
Es gibt in Bayern keine gesetzlich verbindlich festgelegten Mindestabstände von Höchstspannungsleitungen zu Wohngebäuden. Der Schutz vor möglichen Beeinträchtigungen durch die elektrischen und magnetischen Felder von Höchstspannungsleitungen wird in Deutschland durch die Bestimmungen der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV) geregelt.
Die darin vorgeschriebenen Grenzwerte berücksichtigen den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung. Die Grenzwerte sind beim Betrieb einer Leitung auch bei Wohngebäuden in unmittelbarer Nähe zur Leitung einzuhalten. Dies ist vom Leitungsbetreiber sicherzustellen.
Ergänzend hat der Bayerische Ministerrat Anfang 2018 neue Abstandsregelungen für Freileitungen im Landesentwicklungsprogramm (LEP) beschlossen. Zum Schutz des Wohnumfeldes soll innerhalb von Ortschaften ein Mindestabstand von 400 Metern von Höchstspannungsleitungen zu Wohngebäuden oder Schulen gelten. Außerhalb von Ortschaften soll ein Mindestabstand von 200 Metern gelten. Diese Abstandsregelungen sind als Grundsätze im LEP verankert, d.h. sie sind nicht zwingend einzuhalten, sondern in Abwägung mit anderen Schutzgütern zu beachten. Zahlreiche Maßgaben der landesplanerischen Beurteilung beziehen sich auf den Wohnumfeldschutz und verändern den Leitungsverlauf dahingehend.
TenneT sucht aber stets nach Möglichkeiten, die Abstände der Freileitungen zu den Wohngrundstücken zu maximieren. Überspannungen von Wohngebäuden sind durch die novellierte 26. BImSchV in Zukunft bei Neubauprojekten ohnehin ausgeschlossen. Im Gegensatz zu Freileitungen bestehen für Erdkabel keine Abstandsvorschriften. Theoretisch können diese daher unmittelbar außerhalb eines bebaubaren Gebiets errichtet werden.
Grundlegend hat bei Wechselstrom-Erdkabelpilotprojekten die Freileitung Vorrang vor einer Erdverkabelung. Ein wichtiges Kriterium für den Einsatz von Teilerdverkabelungen ist die oben genannte Beeinflussung der Qualität des Wohnumfeldes. Dieses wird u.a. durch den Abstand zur Leitung, vorhandener Sichtbeziehungen und relevanter Vorbelastungen durch Freileitungen bestimmt. Im Wechselspiel dieser Faktoren ist zu prüfen, ob durch eine Freileitung das Wohnumfeld maßgeblich verschlechtert wird. Dazu müssen bestimmte Auslösekriterien erfüllt sein:
- Unterschreitung von Siedlungsabständen (400m zu Wohngebäuden im Innenbereich; 200m zu Wohngebäuden im Außenbereich), gem. Kap. 6.1.2. LEP Bayern und §4 BBPIG
- Artenschutzrechtliche Ausnahmetatbestände gem. § 44 BNatSchG
- Gebietsschutzrechtliche Ausnahmetatbestände gem. § 34 BNatSchG
- Querung einer Bundeswasserstraße mit mindestens 300 m Breite
Für das Projekt Pirach – Pleinting sind vor allem die Unterschreitung der 200/400 m relevant. Ende 2019 wurden Planungsprämissen erarbeitet und mit dem Staatsministerium abgesprochen. Seit Anfang 2020 liegt ein Prüfschema vor, das die Prüfung der Korridore auf die Notwendigkeit einer Teilerdverkabelung ermöglicht. Im Februar 2021 wurde das Bundesbedarfsplangesetz novelliert und der Einsatzneubau Pirach - Pleinting als Pilotprojekt für eine Teilverkabelung rechtlich verankert.
- Im Regelfall wird das Erdkabel in sogenannter offener Bauweise mit einem Kabelgraben entsprechend der folgenden Bedingungen ausgeführt:
- Trassenbreite ca. 20-30 m bei 12 Kabeln, die in einem Abstand von 0,6 m zueinander verlegt werden, Tiefe des Kabelgrabens: ca. 1,8 m, Verlegetiefe: ca. 1,6 m unter Geländeoberkante.
- In der Bauphase kommt ein etwa 15 m breiter Arbeitsstreifen für Baustraße, Arbeitsflächen und Zwischenlagerung des Bodenaushubs zu beiden Seiten der Trasse hinzu, so dass sich eine Arbeitsstreifenbreite von 40-50 m ergibt. Im Falle ungünstiger Baugrundbedingungen kann es nötig werden, von den Regelangaben abzuweichen. Gegebenenfalls sind dann breitere Kabelgräben und/oder Arbeitsbereiche nötig. Die Kabeltrasse muss von Bebauung und tiefwurzelnden Pflanzen mit einer Wurzeltiefe von mehr als einem Meter freigehalten werden.
- Bei Querungen von Waldgebieten sowie Baumreihen und Feldhecken ist deshalb eine Schneise erforderlich.
- Überall wo Strom fließt, gibt es elektrische und magnetische Felder. Das gilt für jedes Haushaltsgerät. Und das gilt selbstverständlich auch für Höchstspannungsleitungen. Elektrische und magnetische Felder begleiten uns ständig in unserem Alltag.
- Ein elektrisches Feld entsteht, sobald ein Körper elektrisch geladen ist. Zum Beispiel, wenn eine Lampe ans Stromnetz angeschlossen ist, auch wenn sie nicht eingeschaltet ist. Ein magnetisches Feld entsteht dagegen erst, wenn elektrischer Strom fließt – sobald also z.B. die Lampe eingeschaltet wird.
- Das elektrische Feld einer Höchstspannungsleitung – wir beziehen uns hier auf eine Freileitung – resultiert aus der Betriebsspannung der Leitung. Die Stärke eines elektrischen Feldes wird gemessen in Kilovolt pro Meter (kV/m). Die Feldstärke nimmt mit dem Abstand vom Leiterseil deutlich ab. Bäume, Vegetation und Gebäude reduzieren das Feld noch weiter. Demgemäß sind in unserem Wohnumfeld z.B. die elektrischen Felder der Haushaltsgeräte, die wir in unserer direkten Nähe verwenden, wesentlich stärker als die von Höchstspannungsleitungen in der weiteren Umgebung. Ein wichtiges Beispiel für hohe Magnetfelder im Alltag ist der Induktionsherd. Hier wird letztendlich die Hitze für ein Magnetfeld erzeugt. Je nach Gerät und Art der Topfwahl kann in der unmittelbaren Nähe zum Induktionsherd ein Magnetfeld von 27 Mikortesla erreicht werden. Also genau dort wo sich dann der Bauch der Köchin oder des Kochs befindet. Da man in der Regel von den stromführenden Leitern einer Höchstspannungsleitung viel weiter entfernt ist, als beim Kochen vor dem Induktionsherd sind die Feldstärken in ähnlichen Bereichen und dementsprechend direkt zu vergleichen.
- Das magnetische Feld resultiert aus dem fließenden Strom in der Leitung. Die Feldlinien verlaufen in konzentrischen Kreisen um die Leiterseile. Auch hier wird die Stärke des Feldes mit zunehmendem Abstand vom führenden Leiterseil deutlich geringer. Die Stärke des magnetischen Feldes – auch als magnetische Flussdichte bezeichnet – wird gemessen in Mikrotesla (µT). Je größer die Stromstärke ist, desto höher ist auch die magnetische Feldstärke. Im Gegensatz zum elektrischen Feld durchdringen Magnetfelder fast ungehindert die meisten Materialien.
- In Deutschland sind die Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder seit Dezember 1996 in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV) verbindlich festgesetzt. Auch nach der Novellierung der Verordnung 2013 wurden die Grenzwerte wiederholt bestätigt. Die Grenzwerte dienen dem Schutz und der Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen und begrenzen elektromagnetische Einwirkungen in Bereichen für den dauernden Aufenthalt der allgemeinen Bevölkerung auf: eine elektrische Feldstärke von 5 Kilovolt pro Meter (kV/m) und eine magnetische Flussdichte von 100 Mikrotesla (µT). Der Messpunkt für diese Grenzwerte liegt direkt unter der Leitung einen Meter über dem Boden.
TenneT steht für Transparenz, Offenheit sowie Verlässlichkeit und informiert interessierte Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und regelmäßig. Zur grundlegenden Information stehen u.a. folgende Medien und Wege zur Verfügung:
- Informationsmaterialien wie Webseite und Projektbroschüren
- Dialog mit der Bürgerreferentin als Ansprechpartnerin des Projekts
- Öffentliche Informationsmärkte vor Ort
- Online unter www.tennet.eu und www.netzausbau.de
Ein großes Anliegen der TenneT ist es, die Öffentlichkeit frühzeitig und offen in alle Planungen mit einzubeziehen. Das Leitungsprojekt soll transparent und im sachlichen Dialog mit allen Beteiligten realisiert werden. Während des Genehmigungsverfahrens haben Bürgerinnen und Bürger direkte und indirekte Beteiligungsmöglichkeiten – diese richten sich nach dem jeweiligen Planungsstand des Projekts.
Indirekte Wege:
Mit Eröffnung des Raumordnungsverfahrens liegen die Planunterlagen in den beteiligten Kommunen aus. In diesem Zeitraum können interessierte Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen einsehen und Einwände an ihre Kommune richten. Diese Kommune kann selbst ebenfalls ihre Einwände formulieren und diese – gemeinsam mit eingegangenen Einwänden ihrer Bürger – an die zuständige Behörde weiterleiten.
Direkte Wege:
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einwände direkt bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen.
Um Grundstücke für den Leitungsbau nutzen zu können, muss TenneT im Vorfeld die erforderlichen Zustimmungen der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Nutzungsberechtigten einholen. Die Nutzung wird selbstverständlich entschädigt.
TenneT nimmt aus diesem Grund direkten Kontakt zu den Eigentümern auf, um in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch über das Vorhaben zu informieren und alle Fragen zu beantworten. Wenn keine offenen Fragen mehr bestehen, erhält der Eigentümer entsprechende Formulare zur sogenannten Dienstbarkeit und zu den Entschädigungsvereinbarungen.
Wenn Sie mehr zum Thema wissen möchten, besuchen Sie unseren digitalen Infomarkt. Dort klärt unser Experte alle wichtigen Fragen zur Grundstücksnutzung und Entschädigung.
Projektblog
8. März 2023
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Lernen Sie unser Team kennen! Projektleiter Robert Miersch und Bürgerreferentin Daniela Schwerdfeger stellen sich vor.
22. Februar 2023
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2. Februar 2023
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Stabile Stromversorgung durch etablierte Technik – das Freileitungssystem
2. Februar 2023
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Alternative Technik für die Stromversorgung - das Erdkabelsystem
24. November 2022
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Reges Interesse bei Infomärkten für Projektabschnitt 1 von Pirach nach Tann
- Veranstaltungen
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