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Oberbachern – Ottenhofen

Als zentrale Ost-West-Verbindung in Süddeutschland spielt die circa 50 Kilometer lange Trasse von Oberbachern nach Ottenhofen eine besonders wichtige Rolle für die Versorgung des Wirtschaftsstandorts München und der Region.


Region
Bayern
Projektart
Ersatzneubau
Kategorie
onshore
Status
planning
Projekttags
  • Oberbachern – Ottenhofen
  • 380kV
Oberbachern-Ottenhofen Freileitung

Über das Projekt

Schon heute ist die bestehende Strecke zwischen Oberbachern und Ottenhofen von zentraler Bedeutung für die Stromversorgung des Großraums München.

Oberbachern-Ottenhofen schematische Karte

Um die Region auch in Zukunft sicher mit Strom versorgen zu können, planen wir eine neue, leistungsstarke Höchstspannungsleitung zwischen Oberbachern und Ottenhofen. Bei dem Projekt handelt es sich um einen Ersatzneubau, das heißt wir planen die neue Leitung - sofern möglich - in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Trasse. Die alte Leitung wird anschließend zurückgebaut.

Das bringt die neue Trasse
  • Mehr erneuerbare Energie: Regenerativ erzeugte Energie aus der Region und aus dem Norden Deutschlands kann besser ins Netz eingespeist und transportiert werden.
  • Sichere Versorgung: Der Wirtschaftsstandort München und die Region werden dauerhaft zuverlässig mit Strom versorgt.
  • Optimierter Trassenverlauf: Die Abstände der neuen Stromleitung zu Wohnbereichen oder Naturschutzgebieten können an vielen Stellen verbessert werden.
Umbau der Umspannwerke

Auch die mit der Leitung verknüpften Umspannwerke in Oberbachern und Ottenhofen haben eine zentrale Bedeutung für die sichere und zuverlässige Stromversorgung des Großraums München. Beide Anlagen werden den Anforderungen an Versorgungssicherheit und Energiewende künftig nicht mehr gerecht und müssen erneuert werden. Das Umspannwerk Neufinsing muss unabhängig vom Leitungsbauprojekt erneuert werden.

Trassenverlauf

Heute erstreckt sich die Leitung über etwa 50 Kilometer von Oberbachern nach Ottenhofen durch die Landkreise Dachau, Freising, München und Erding.

Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens haben wir zunächst nach möglichen Varianten für den neuen Trassenverlauf gesucht. Die positive landesplanerische Beurteilung im Dezember 2021 hat die Raumverträglichkeit unserer Planungen bestätigt. In den Bereichen Haimhausen und Ottenhofen haben wir jeweils zwei Korridorvarianten in das Verfahren eingebracht. Die Variante "Haimhausen Nord" wurde als nicht raumverträglich eingestuft und wird bei den Planungen für die neue Trasse nicht weiter verfolgt. Die Variante im "Finsinger Holz" hat sich im weiteren Planungsverlauf als deutlich nachteilig im Vergleich zur Variante am Bestand herausgestellt und wird nicht in das Genehmigungsverfahren eingebracht. 

Vom Korridor zum Leitungsverlauf

Den aktuellen Stand unserer Feintrassierung finden Sie in den Karten weiter oben auf dieser Seite. Verbindlich festgelegt wird der Trassenverlauf erst im Planfeststellungsverfahren. Wir planen, die Unterlagen im zweiten Quartal 2024 bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Oberbachern-Ottenhofen Projektatlas

Interaktive Karte

In unserer neuen interaktiven Karte zum Projekt finden Sie übersichtlich alle Informationen zum Projekt in Ihrer Umgebung. Sie können punktgenau den Bereich betrachten, der Sie interessiert und diejenigen Karteninhalte einblenden, die für Sie von Bedeutung sind.

Zur Karte

Verfahrensstand

Aktuell bereiten wir das Planfeststellungsverfahren für die neue Leitung zwischen Oberbachern und Ottenhofen vor.

Das Planfeststellungsverfahren beginnt voraussichtlich im zweiten Quartal 2024. Bis dahin arbeiten wir die Genehmigungsunterlagen weiter aus.

Um eine fristgerechte Einreichung der Unterlagen zu gewährleisten, besteht mittlerweile eine Veränderungssperre. Das bedeutet, dass die weitere Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung erst im Rahmen des Verfahrens stattfindet. Bei dieser formellen Beteiligung haben alle Betroffenen die Möglichkeit, formelle Einwendungen ins Verfahren einzubringen, die TenneT als Vorhabenträgerin erwidert und die bei Bedarf in einem Erörterungstermin diskutiert werden. Bei strittigen Fragen entscheidet die Genehmigungsbehörde.

Wie bereits in der Vergangenheit wird unser Projektteam auch im weiteren Planungsverlauf regelmäßig das Gespräch vor Ort suchen.

Planfeststellungsverfahren

Im Planfeststellungsverfahren wird über den genauen Verlauf und die konkrete technische Ausführung der neuen Leitung zwischen Oberbachern und Ottenhofen entschieden. Die Grundlage bilden die im Raumordnungsverfahren ermittelten Trassenvarianten, ergänzt durch planungsrelevante Maßgaben der Genehmigungsbehörde. Ergeben sich im Planungsverlauf bessere Trassenverläufe, kann von dem ursprünglichen Vorschlag abgewichen werden.

oberbachern-ottenhofen planfeststellungsverfahren
Baugrunduntersuchungen

Um weitere Details für den künftigen Leitungsverlauf zu ermitteln, führen wir seit Oktober 2022 Baugrunduntersuchungen an möglichen Maststandorten durch. Dabei werden an den voraussichtlichen Standorten neuer Freileitungsmasten und Provisorien, d. h. temporärer Masten, Bodenproben entnommen. So erhalten die Planer Informationen zur Bodenbeschaffenheit. 

Oberbachern Ottenhofen Baugrunduntersuchung

Die Bohrproben werden vor Ort und später im Labor untersucht und die Ergebnisse in einem geotechnischen Bericht zusammengetragen. Diese Daten sind besonders wichtig für die sichere Planung der späteren Mastfundamente. Je nach Beschaffenheit des Bodens werden die Bauweise, die Tiefe und der Umfang des Fundaments für jeden Standort individuell gewählt und berechnet.

Mehr zum Thema Baugrunduntersuchungen finden Sie in unserem Factsheet zum Thema.

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Häufig gestellte Fragen

Als Übertragungsnetzbetreiber sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, die Region sicher mit Strom zu versorgen. Damit das auch in Zukunft zuverlässig gelingt, brauchen wir eine leistungsstärkere Trasse zwischen Oberbachern und Ottenhofen. Natürlich haben wir die Optimierungsmöglichkeiten der bisherigen Leitung nach dem NOVA-Prinzip geprüft: Eine ausreichende Steigerung der Übertragungskapazität ist mit den bestehenden Masten jedoch langfristig nicht möglich – weder über Freileitungsmonitoring, noch über den Einsatz von Hochtemperaturseilen. Daher planen wir einen Ersatzneubau.

Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet alle Übertragungsnetzbetreiber ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben. Der Ersatzneubau der Trasse Oberbachern-Ottenhofen wurde als Vorhaben Nr. 47 in das Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen, das heißt, die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Trassenausbaus ist gesetzlich festgelegt und TenneT somit zum Netzausbau verpflichtet.

Bei den neuen Masten der Freileitung handelt es sich um bewährte, robuste Masttypen mit einer durchschnittlichen Höhe von circa 70 bis 80 Metern und einer Breite von etwa 40 bis 50 Metern. Grundsätzlich versucht TenneT, die Masten so kompakt wie möglich zu halten.

Seit Dezember 2021 liegt die landesplanerische Beurteilung (Raumordnungsverfahren) für den Ersatzneubau Oberbachern - Ottenhofen vor. Das eigentliche Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) soll 2026 abgeschlossen sein und damit Baureife herrschen. Geplanter Baubeginn ist Ende 2026. Die Inbetriebnahme der neuen Leitung ist für 2029 geplant. Der Rückbau der alten Leitung soll im Anschluss durchgeführt werden. 

Der erste Schritt des formellen Genehmigungsverfahrens ist das Raumordnungsverfahren (ROV). In diesem Verfahren prüft die zuständige Raumordnungsbehörde, ob ein konkretes Vorhaben – hier: der Ersatzneubau der Höchstspannungsleitung zwischen Oberbachern und Ottenhofen in Form der vorliegenden Trassenkorridore – mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung übereinstimmt. Das Raumordnungsverfahren ist ein rein behördliches Verfahren. Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der Behörde folgt die öffentliche Auslegung der Unterlagen. Als Träger öffentlicher Belange werden Städte und Gemeinden, Fachbehörden, anerkannte Verbände (z. B. aus dem Naturschutz) und Vereine immer einbezogen. Die Öffentlichkeit kann sich ebenfalls nach öffentlicher Auslegung der Unterlagen schriftlich in Form von Äußerungen einbringen. 


Die Bürgerinnen und Bürger werden auf informeller Ebene am Projekt beteiligt: durch umfassende Informations- und Dialogangebote und die Möglichkeit, Hinweise oder Alternativen zur vorliegenden Planung einzureichen (siehe auch „Wie kann ich mich beteiligen?“).

Zum Abschluss des ROV gibt die Raumordnungsbehörde eine landesplanerische Beurteilung für die eingereichten Korridore ab. Sie werden jeweils als raumverträglich, raumverträglich mit Maßgaben oder nicht raumverträglich eingestuft. Die landesplanerische Beurteilung für den Ersatzneubau Oberbachern - Ottenhofen liegt seit Dezember 2021 vor. Damit ist das Raumordnungsverfahren abgeschlossen und die Raumverträglichkeit der Planung bestätigt.

Sämtliche Verfahrensunterlagen wurden nach Abschluss des ROV öffentlich ausgelegt.

Für die endgültige Genehmigung des Leitungsbauvorhabens ist im Nachgang des Raumordnungsverfahrens ein Planfeststellungsverfahren (PFV) notwendig. Die eingereichten Planungen sind hier bis ins Detail ausgearbeitet und mit exakten Maststandorten, zahlreichen Gutachten, Angaben zu vorgesehenen Kompensationsflächen u.v.m. versehen. Nach Einreichung werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt. Neben Trägern öffentlicher Belange haben nun (im Gegensatz zum ROV) auch Bürgerinnen und Bürger als Privatpersonen die Möglichkeit, formal Einwendungen zu machen, die von der Vorhabenträgerin erwidert und bei einem abschließen¬den Erörterungstermin diskutiert werden.

Am Ende steht der Planfeststellungsbeschluss, der letztlich die genaue Trassenführung festlegt, inklusive Maststandorte. Der Beschluss entspricht einer Baugenehmigung, erst dann kann mit dem Leitungsbau begonnen werden.

Bürgerinnen und Bürger konnten vor Beginn des Raumordnungsverfahrens (ROV) im Rahmen der informellen Beteiligung Hinweise und Alternativvorschläge direkt bei unseren Planern einreichen, etwa im Rahmen der Infomärkte entlang der Trasse. Von Mitte Oktober bis Mitte Dezember 2019 bestand zudem die Möglichkeit, über unser Onlinetool WebGIS Hinweise und alternative Trassenvorschläge einzureichen. Alle eingegangenen Hinweise und Vorschläge wurden von unseren Planern geprüft und – wenn planungstechnisch und -rechtlich machbar – in die weiteren Planungen aufgenommen.

Am ROV konnte sich die Öffentlichkeit nach öffentlicher Auslegung der Unterlagen schriftlich in Form von Äußerungen einbringen.

Im späteren Planfeststellungsverfahren haben Betroffene erneut Gelegenheit, sich über informelle Formate wie Infomärkte einzubringen. Hier besteht zudem die Möglichkeit direkt und förmlich als Privatperson Einwendungen vorzubringen, die von der Vorhabenträgerin erwidert und ggf. bei einem abschließenden Erörterungstermin diskutiert werden.

Zum Schutz des Menschen liegen die gesetzlich geltenden Grenzwerte bei Niedrigfrequenzanlagen wie Höchstspannungsleitungen laut 26. Bundesimmissionsschutzgesetzverordnung (26. BImSchV) für die magnetische Flussdichte bei 100 Mikro-Tesla und für die elektrische Feldstärke bei fünf Kilovolt pro Meter.

Dies gilt „an Orten, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind" (§3 BImSchV). Zudem dürfen neue Höchstspannungsleitungen „Gebäude oder Gebäudeteile nicht überspannen, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind" (§4, Abs. 3 BImSchV). Selbstverständlich werden wir die gesetzlich geltenden Grenzwerte einhalten. Dies erfolgt bereits direkt unter dem Mast bzw. an der Stelle mit dem größten Durchhang zwischen zwei Masten. 

In Bayern gibt es keine gesetzlich festgelegten Mindestabstände von Höchstspannungsleitungen zu Wohngebäuden. Im sogenannten „Innenbereich“ geschlossener Ortslagen sollen Freileitungen möglichst nicht näher als 400 Meter an Wohnhäusern vorbeigeführt werden. Im „Außenbereich“ sollte ein Abstand von mindestens 200 Metern eingehalten werden (Landesentwicklungsprogramm, LEP).

Diese LEP-Vorgaben werden selbstverständlich in die Freileitungsplanung einbezogen. Bei den Vorgaben handelt es sich um Soll-Bestimmungen, die der Abwägung im Zuge der Genehmigungsverfahren unterliegen. Sie stellen keine Grenzwerte für den Immissionsschutz dar.

Bei Höchstspannungsleitungen im Wechselstromnetz sind Freileitungen der Stand der Technik. Eine Erdverkabelung ist wegen der vielen offenen technischen Fragen und der hohen Kosten derzeit in Deutschland nur in Pilotprojekten vorgesehen. Das Projekt Oberbachern-Ottenhofen gehört nicht zu diesen Pilotprojekten, es fehlt folglich die gesetzliche Grundlage für eine solche Planung.

Zudem bringen Wechselstrom-Erdkabel einen sehr hohen Flächenverbrauch mit sich: zwischen den einzelnen Kabelsträngen müssen große Abstände eingehalten werden, um die isolierende Wirkung zu erzielen, die bei der Freileitung die umgebende Luft bewirkt. Bei einer Leitung mit vier Systemen wie zwischen Oberbachern und Ottenhofen würde dies einen Schutzstreifen von ca. 60 Metern Breite bedeuten, im Bau noch deutlich mehr. Hinzu kommen am Anfang und am Ende jeder Kabelstrecke Kabelübergangsanlagen mit einer jeweiligen Größe von bis zu 1,5 Hektar.

Netzbooster sind Batteriespeicher an strategisch günstigen Netzknoten, die bei kurzfristigen Engpässen und Ausfällen im Gesamtnetz zum Einsatz kommen. Sie können überschüssigen Strom aufnehmen und mit sehr schneller Reaktionszeit wieder abgeben – viele teure Eingriffe ins Stromnetz lassen sich so vermeiden und bestehende Leitungen können besser ausgelastet werden. Durch ihren Einsatz möchten die Übertragungsnetzbetreiber den weiteren Netzausbau nach 2030 nach Möglichkeit minimieren.

Bei einer Baugrunduntersuchung entnehmen Fachleute mit einem Bohrgerät Bodenproben. Anschließend werden die Proben im Labor untersucht. So erfahren wir, wie der Untergrund an möglichen Maststandorten beschaffen ist. Das ist wichtig, um das optimale Gründungsverfahren für einen Mast zu wählen.

Zunächst führen Fachunternehmen Vermessungsarbeiten durch und definieren den zu untersuchenden Bereich. Bevor die Arbeiten vor Ort beginnen, werden detaillierte Informationen zusammengetragen: Liegen andere Leitungen oder Kanäle im Boden? Welche behördlichen Auflagen gibt es zu beachten?
Für jeden Bohrpunkt steht außerdem eine Kampfmittelüberprüfung an. Diese ist wichtig, um eine sichere Baugrunduntersuchung zu gewährleisten. Liegen Verdachtsfälle auf Kampfmittel vor, werden die entsprechenden Bereiche vor den eigentlichen Baugrunduntersuchungen mit einem Handmessgerät untersucht.
Nach den Vorarbeiten beginnen die eigentlichen Baugrunduntersuchungen. Dabei entnehmen Fachleute mit einem Bohrgerät Bodenproben. Anschließend werden die Proben in einem Labor untersucht. Die Ergebnisse werden in einem geotechnischen Bericht zusammengetragen.
 

Während des Baus der neuen Trasse kann die heutige Leitung nicht oder nur für sehr kurze Zeiträume abgeschaltet werden. Deshalb müssen wir bei der Querung der bestehenden Leitung sogenannte Leitungsprovisorien einsetzen. Mit diesen Provisorien lassen sich kürzere Leitungsabschnitte für die Dauer der Baumaßnahmen umverlegen. So wird die Stromversorgung während der gesamten Bauphase sichergestellt. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme der neuen Leitung wird das Provisorium abgebaut.

Mehr zum Thema Provisorien können Sie in unserem Factsheet „Schutzgerüste und Provisorien“ im Download-Bereich lesen.

Die Varianten im Finsinger Holz und entlang der Staatsstraße 2580 entsprechen beide den Erfordernissen der Raumordnung. Nach mehrmonatiger und detaillierter Prüfung beider Varianten hat sich die Variante am Bestand in fast allen Belangen als vorteilhafter herausgestellt. Dies gilt insbesondere für die Auswirkungen auf den Bannwald, das Landschaftsbild und die Versorgungssicherheit in der Region. Deshalb wird nur die Variante entlang der Staatsstraße in das Genehmigungsverfahren eingebracht.

Kontakt

Catherin Krukenmeyer

Catherin Krukenmeyer

Referentin für Bürgerbeteiligung