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Genehmigung & Beteiligung

Genehmigung & Beteiligung für die Fulda-Main-Leitung


Region
Bayern, Hessen
Projektart
Projektunterseite
Kategorie
onshore
Status
preparation
Projekttags
  • Fulda-Main-Leitung
Fulda-Main-Leitung Header

Genehmigungsverfahren gemäß Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)

Bei bundesländerübergreifenden Vorhaben wie der Fulda-Main-Leitung ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) die zuständige Genehmigungsbehörde. Entsprechend führt die BNetzA das Genehmigungsverfahren und die formellen Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Die Genehmigung des Vorhabens erfolgt in der Regel in zwei formellen Schritten: Bundesfachplanung und Planfeststellung. TenneT begleitet das gesamte Genehmigungsverfahren mit informellen Beteiligungs- und Informationsangeboten.

TenneT hat 2021 die Antragsunterlagen auf Bundesfachplanung nach § 6 NABEG eingereicht, die einen begründeten 1.000 Meter breiten Vorschlagskorridor für den Leitungsverlauf und infrage kommende Alternativen beinhalteten. Mit Bestätigung der Vollständigkeit dieser eingereichten Antragsunterlagen durch die BNetzA wurde das formelle Genehmigungsverfahren eröffnet. In der Bundesfachplanung wird nun geprüft, welcher Korridor die umweltverträglichste und sinnvollste Lösung darstellt.

Behörden, Vereinigungen und die interessierte Öffentlichkeit konnten im Rahmen der Antragskonferenzen der BNetzA für Abschnitt A und B Hinweise und Einwände zu den Inhalten des Antrags auf Bundesfachplanung nach § 6 NABEG einbringen. Die Antragskonferenzen haben in Form einer schriftlichen Beteiligung nach Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG §5) stattgefunden.

Auf Basis der von TenneT eingereichten Antragsunterlagen sowie der in den Antragskonferenzen gesammelten Hinweise und Einwände legt die BNetzA den weiteren Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung fest. Damit bestimmt die Behörde, welche vertiefenden Untersuchungen TenneT für die Einreichung der § 8 Unterlagen vornehmen muss, um am Ende der Bundesfachplanung den raum- und umweltverträglichsten Korridor auswählen zu können. Im Jahr 2022 bietet TenneT Informationsveranstaltungen an, um sowohl in Abschnitt A als auch B den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung vorzustellen. In Abschnitt A fanden die Infoveranstaltungen im Mai 2022 statt.

Nach Vorlage der vollständigen § 8 Unterlagen werden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange (TöB) durch die BNetzA erneut formell beteiligt. Nachdem Stellungnahmen eingereicht werden konnten, wird ein Erörterungstermin der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen mit Vorhabenträgerin, TöB und den Einreichenden der Einwendungen stattfinden.

Die Entscheidung der BNetzA zum Abschluss der Bundesfachplanung enthält voraussichtlich:

  • Verlauf des raumverträglichen Korridors
  • Bewertung und Erklärung der Umweltauswirkungen
  • Bericht zur Eignung der Erdverkabelung
  • Ergebnis der Prüfung alternativer Korridore

Ziel des Planfeststellungsverfahrens ist den grundstücksscharfen Verlauf der Leitung zu ermitteln. Hier werden erneut die Anregungen und Stellungnahmen der TöB – insb. Gemeinden und Landkreise – sowie der Bürger:innen geprüft. Am Ende dieses Genehmigungsschrittes steht der Planfeststellungsbeschluss, der die genaue Trassenführung festlegt und das offizielle Genehmigungsverfahren ist abgeschlossen. Im Anschluss daran kann mit dem Bau der Leitung begonnen werden.

Kontakt

Thomas Wagner

Thomas Wagner

Referent für Bürgerbeteiligung