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D3a: Pfatter bis A92 bei ISAR

Herzlich Willkommen auf der Projektseite des Planungsabschnitts D3a des Netzausbauprojektes SuedOstLink!


Region
Bayern
Projektart
Projektunterseite
Kategorie
onshore
Status
planning
Projekttags
  • SuedOstLink
SuedOstLink Header Image

Mein Name ist Johannes Prechtl und ich bin Ihr Ansprechpartner für die Abschnitte D2 und D3a des SuedOstLink. Die Oberpfalz ist meine Heimat, weshalb ich meinen Beitrag für eine nachhaltige Netzentwicklung in der Region leisten möchte. Daher freue ich mich besonders, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen – egal ob vor Ort oder online.

Für Ihre Fragen rund um den SuedOstLink zwischen Pfatter und A92 bei ISAR stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und freue ich mich über einen offenen und konstruktiven Dialog. Sie erreichen mich unter +49 921 50740-2951 sowie per E-Mail unter suedostlink@tennet.eu

Ihr Johannes Prechtl

Johannes Prechtl
  • Zeitplan

  • 2015/2021

    Vorhaben 5/Vorhaben 5a - Beauftragung durch den Gesetzgeber

  • 2017

    Eröffnung Bundesfachplanung

  • 2019

    Festlegung des Korridors

  • 2020

    Eröffnung des Planfeststellungs­verfahrens

Genehmigungsverfahren

SuedOstLink wird nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) von der Bundesnetzagentur im Rahmen eines öffentlichen und mehrstufigen Verfahrens genehmigt. Am Ende dieses Verfahrens steht ein konkreter Leitungsverlauf fest. Aktuell befindet sich SuedOstLink für den Planungsabschnitt D3a im Planfeststellungsverfahren, der letzten Stufe des Genehmigungsverfahrens.

Kartenmaterial

SuedOstLink Karte D3a

Aktueller Planungsstand

Das Projekt SuedOstLink besteht aus den beiden Vorhaben 5 (Wolmirstedt – NVP ISAR) und Vorhaben 5a (NVP Klein Rogahn – NVP ISAR).

Aktuell

Wir führen Kartierungen und Baugrundhauptuntersuchungen durch und überarbeiten auf Grundlage dessen unsere Planungsunterlagen. Die überarbeiteten Unterlagen und den Plan reichen wir im nächsten Schritt bei der Bundesnetzagentur im Rahmen des formalen Genehmigungsverfahrens ein (§ 21 NABEG).

Februar 2021 – März 2021

Wir haben Gespräche mit Eigentümern geführt, deren Flurstücke von unseren Planungen berührt werden. Dabei haben wir weitere Hinweise für die Trassenplanung erhalten.

21. Oktober 2020

Die Bundesnetzagentur hat den Untersuchungsrahmen festgelegt (§ 20 Netzausbaubeschleunigungsgesetz). Anschließend haben wir damit begonnen, unsere Planungen anzupassen und weitere Untersuchungen durchzuführen, um den bestmöglichen Trassenverlauf zu ermitteln.

Oktober 2021

Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 Planungssicherstellungsgesetz hat die Bundesnetzagentur am 18. Oktober 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung des Vorhabens 5a festgelegt. Sie hat damit festgelegt, welche Gutachten, Studien und weitere Unterlagen wir für die Planung des finalen Trassenverlaufs erstellen müssen und welche Trassenverläufe im weiteren Verfahren genauer betrachten werden sollen.

Juli 2021

Am 09. Juli 2021 haben wir den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Somit befindet sich der Abschnitt D3a des Vorhabens 5a im Planfeststellungsverfahren. Am 23.07.2021 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt. 

Mai/Juni 2021

Wir bereiten unseren Antrag auf Planfeststellungsbeschluss im Rahmen des formalen Genehmigungsverfahrens vor (§ 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz). In dem Antrag beschreiben wir unter anderem, welche Auswirkungen das Vorhaben auf Menschen und Umwelt haben könnte. Außerdem schlagen wir einen möglichen Trassenverlauf mit Alternativen vor.