Skip to content

D2: Nittenau bis Pfatter

Herzlich Willkommen auf der Projektseite des Planungsabschnitts D2 des Netzausbauprojektes SuedOstLink!


Region
Bayern
Projektart
Projektunterseite
Kategorie
onshore
Status
planning
Projekttags
  • SuedOstLink
SuedOstLink Header Image

Mein Name ist Johannes Prechtl und ich bin Ihr Ansprechpartner für die Abschnitte D2 und D3a des SuedOstLink. Die Oberpfalz ist meine Heimat, weshalb ich meinen Beitrag für eine nachhaltige Netzentwicklung in der Region leisten möchte. Daher freue ich mich besonders, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen – egal ob vor Ort oder online.

Für Ihre Fragen rund um den SuedOstLink zwischen Nittenau und Pfatter stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und freue ich mich über einen offenen und konstruktiven Dialog. Sie erreichen mich unter +49 921 50740-2951 sowie per E-Mail unter suedostlink@tennet.eu

Ihr Johannes Prechtl

Johannes Prechtl
  • Zeitplan

  • 2015/2021

    Vorhaben 5/Vorhaben 5a - Beauftragung durch den Gesetzgeber

  • 2017

    Eröffnung Bundesfachplanung

  • 2019

    Festlegung des Korridors

  • 2020

    Eröffnung des Planfeststellungs­verfahrens

Genehmigungsverfahren

SuedOstLink wird nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) von der Bundesnetzagentur im Rahmen eines öffentlichen und mehrstufigen Verfahrens genehmigt. Am Ende dieses Verfahrens steht ein konkreter Leitungsverlauf fest. Aktuell befindet sich SuedOstLink für den Planungsabschnitt D2 im Planfeststellungsverfahren, der letzten Stufe des Genehmigungsverfahrens.

Kartenmaterial

SuedOstLink Karte D2

Aktueller Planungsstand

Das Projekt SuedOstLink besteht aus den beiden Vorhaben 5 (Wolmirstedt – NVP ISAR) und Vorhaben 5a (NVP Klein Rogahn – NVP ISAR).

Aktuell

Wir führen Kartierungen und Baugrundhauptuntersuchungen durch und überarbeiten auf Grundlage dessen unsere Planungsunterlagen. Die überarbeiteten Unterlagen und den Plan reichen wir im nächsten Schritt bei der Bundesnetzagentur im Rahmen des formalen Genehmigungsverfahrens ein (§ 21 NABEG).

November 2020 – Februar 2021

Wir haben Gespräche mit Eigentümern geführt, deren Flurstücke von unseren Planungen berührt werden, und dabei weitere Hinweise für die Trassenplanung erhalten.

30. Oktober 2020

Die Bundesnetzagentur hat den Untersuchungsrahmen festgelegt (§ 20 Netzausbaubeschleunigungsgesetz). Anschließend haben wir damit begonnen, unsere Planungen anzupassen und weitere Untersuchungen durchzuführen, um den bestmöglichen Trassenverlauf zu ermitteln.

September 2021

Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 Planungssicherstellungsgesetz hat die Bundesnetzagentur am 24. September 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung des Vorhabens 5a festgelegt. Sie hat damit festgelegt, welche Gutachten, Studien und weitere Unterlagen wir für die Planung des finalen Trassenverlaufs erstellen müssen und welche Trassenverläufe im weiteren Verfahren genauer betrachtet werden sollen.

Juni 2021

Am 11. Juni 2021 haben wir den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Somit befindet sich der Abschnitt D2 des Vorhabens 5a im Planfeststellungsverfahren.  Am 25.06.2021 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.

Mai 2021

Wir bereiten unseren Antrag auf Planfeststellungsbeschluss im Rahmen des formalen Genehmigungsverfahrens vor (§ 19 NABEG). In dem Antrag beschreiben wir unter anderem, welche Auswirkungen das Vorhaben auf Menschen und Umwelt haben könnte. Außerdem schlagen wir einen möglichen Trassenverlauf mit Alternativen vor.