D2: Nittenau bis Pfatter
Herzlich Willkommen auf der Projektseite des Planungsabschnitts D2 des Netzausbauprojektes SuedOstLink!
Herzlich Willkommen auf der Projektseite des Planungsabschnitts D2 des Netzausbauprojektes SuedOstLink!
- SuedOstLink
Mein Name ist Johannes Prechtl und ich bin Ihr Ansprechpartner für die Abschnitte D2 und D3a des SuedOstLink. Die Oberpfalz ist meine Heimat, weshalb ich meinen Beitrag für eine nachhaltige Netzentwicklung in der Region leisten möchte. Daher freue ich mich besonders, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen – egal ob vor Ort oder online.
Für Ihre Fragen rund um den SuedOstLink zwischen Nittenau und Pfatter stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und freue ich mich über einen offenen und konstruktiven Dialog. Sie erreichen mich unter +49 921 50740-2951 sowie per E-Mail unter suedostlink@tennet.eu.
Ihr Johannes Prechtl
Zeitplan
2015/2021
Vorhaben 5/Vorhaben 5a - Beauftragung durch den Gesetzgeber
2017
Eröffnung Bundesfachplanung
2019
Festlegung des Korridors
2020
Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens
Genehmigungsverfahren
SuedOstLink wird nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) von der Bundesnetzagentur im Rahmen eines öffentlichen und mehrstufigen Verfahrens genehmigt. Am Ende dieses Verfahrens steht ein konkreter Leitungsverlauf fest. Aktuell befindet sich SuedOstLink für den Planungsabschnitt D2 im Planfeststellungsverfahren, der letzten Stufe des Genehmigungsverfahrens.
Kartenmaterial

Aktueller Planungsstand
Das Projekt SuedOstLink besteht aus den beiden Vorhaben 5 (Wolmirstedt – NVP ISAR) und Vorhaben 5a (NVP Klein Rogahn – NVP ISAR).
Aktuell
Wir führen Kartierungen und Baugrundhauptuntersuchungen durch und überarbeiten auf Grundlage dessen unsere Planungsunterlagen. Die überarbeiteten Unterlagen und den Plan reichen wir im nächsten Schritt bei der Bundesnetzagentur im Rahmen des formalen Genehmigungsverfahrens ein (§ 21 NABEG).
November 2020 – Februar 2021
Wir haben Gespräche mit Eigentümern geführt, deren Flurstücke von unseren Planungen berührt werden, und dabei weitere Hinweise für die Trassenplanung erhalten.
30. Oktober 2020
Die Bundesnetzagentur hat den Untersuchungsrahmen festgelegt (§ 20 Netzausbaubeschleunigungsgesetz). Anschließend haben wir damit begonnen, unsere Planungen anzupassen und weitere Untersuchungen durchzuführen, um den bestmöglichen Trassenverlauf zu ermitteln.
September 2021
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 Planungssicherstellungsgesetz hat die Bundesnetzagentur am 24. September 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung des Vorhabens 5a festgelegt. Sie hat damit festgelegt, welche Gutachten, Studien und weitere Unterlagen wir für die Planung des finalen Trassenverlaufs erstellen müssen und welche Trassenverläufe im weiteren Verfahren genauer betrachtet werden sollen.
Juni 2021
Am 11. Juni 2021 haben wir den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Somit befindet sich der Abschnitt D2 des Vorhabens 5a im Planfeststellungsverfahren. Am 25.06.2021 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
Mai 2021
Wir bereiten unseren Antrag auf Planfeststellungsbeschluss im Rahmen des formalen Genehmigungsverfahrens vor (§ 19 NABEG). In dem Antrag beschreiben wir unter anderem, welche Auswirkungen das Vorhaben auf Menschen und Umwelt haben könnte. Außerdem schlagen wir einen möglichen Trassenverlauf mit Alternativen vor.