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D1: Pfreimd bis Nittenau

Herzlich Willkommen auf der Projektseite des Planungsabschnitts D1 des Netzausbauprojektes SuedOstLink!


Region
Bayern
Projektart
Projektunterseite
Kategorie
onshore
Status
planning
Projekttags
  • SuedOstLink
SuedOstLink Header Image

Mein Name ist Benjamin Mignon und ich bin Ihr Ansprechpartner für den Abschnitt D1 des SuedOstLink. Aufgewachsen und verwurzelt in der Oberpfalz ist es mir ein Anliegen, die Energiewende erfahrbar und verständlich zu machen. Ich freue mich darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen  egal ob vor Ort oder online.

Für Ihre Fragen rund um den SuedOstLink im Bereich zwischen Pfreimd und Nittenau freue ich mich über einen offenen und konstruktiven Dialog. Sie erreichen mich unter +49 921 50740-5906 sowie per E-Mail unter suedostlink@tennet.eu

Ihr Benjamin Mignon

Benjamin Mignon
  • Zeitplan

  • 2015/2021

    Vorhaben 5/Vorhaben 5a - Beauftragung durch den Gesetzgeber

  • 2017

    Eröffnung Bundesfachplanung

  • 2019

    Festlegung des Korridors

  • 2020

    Eröffnung des Planfeststellungs­verfahrens

Genehmigungsverfahren

SuedOstLink wird nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) von der Bundesnetzagentur im Rahmen eines öffentlichen und mehrstufigen Verfahrens genehmigt. Am Ende dieses Verfahrens steht ein konkreter Leitungsverlauf fest. Aktuell befindet sich SuedOstLink für den Planungsabschnitt D1 im Planfeststellungsverfahren, der letzten Stufe des Genehmigungsverfahrens.

Kartenmaterial

SuedOstLink Karte D1

Aktueller Planungsstand

Das Projekt SuedOstLink besteht aus den beiden Vorhaben 5 (Wolmirstedt – NVP ISAR) und Vorhaben 5a (NVP Klein Rogahn – NVP ISAR).

Aktuell

Wir führen Kartierungen und Baugrundhauptuntersuchungen durch und überarbeiten auf Grundlage dessen unsere Planungsunterlagen. Die überarbeiteten Unterlagen und den Plan reichen wir im nächsten Schritt bei der Bundesnetzagentur im Rahmen des formalen Genehmigungsverfahrens ein (§ 21 NABEG).

Oktober 2020 – März 2021

Wir haben Gespräche mit Eigentümern geführt, deren Flurstücke von unseren Planungen berührt werden, und haben dabei weitere Hinweise für die Trassenplanung erhalten.

30. Oktober 2020

Die Bundesnetzagentur hat den Untersuchungsrahmen festgelegt (§ 20 NABEG). Anschließend haben wir damit begonnen, unsere Planungen anzupassen und weitere Untersuchungen durchzuführen, um den bestmöglichen Trassenverlauf zu ermitteln.

September 2021

Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 Planungssicherstellungsgesetz hat die Bundesnetzagentur am 24. September 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung des Vorhabens 5a festgelegt. Sie hat damit festgelegt, welche Gutachten, Studien und weitere Unterlagen wir für die Planung des finalen Trassenverlaufs erstellen müssen und welche Trassenverläufe im weiteren Verfahren genauer betrachtet werden sollen.

Juni 2021

Am 11. Juni 2021 haben wir den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Somit befindet sich der Abschnitt D1 des Vorhabens 5a im Planfeststellungsverfahren.  Am 25.06.2021 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.  

Mai 2021

Wir bereiten unseren Antrag auf Planfeststellungsbeschluss im Rahmen des formalen Genehmigungsverfahrens vor (§ 19 NABEG). In dem Antrag beschreiben wir unter anderem, welche Auswirkungen das Vorhaben auf Menschen und Umwelt haben könnte. Außerdem schlagen wir einen möglichen Trassenverlauf mit Alternativen vor.