D1: Pfreimd bis Nittenau
Herzlich Willkommen auf der Projektseite des Planungsabschnitts D1 des Netzausbauprojektes SuedOstLink!
Herzlich Willkommen auf der Projektseite des Planungsabschnitts D1 des Netzausbauprojektes SuedOstLink!
- SuedOstLink
Mein Name ist Benjamin Mignon und ich bin Ihr Ansprechpartner für den Abschnitt D1 des SuedOstLink. Aufgewachsen und verwurzelt in der Oberpfalz ist es mir ein Anliegen, die Energiewende erfahrbar und verständlich zu machen. Ich freue mich darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen egal ob vor Ort oder online.
Für Ihre Fragen rund um den SuedOstLink im Bereich zwischen Pfreimd und Nittenau freue ich mich über einen offenen und konstruktiven Dialog. Sie erreichen mich unter +49 921 50740-5906 sowie per E-Mail unter suedostlink@tennet.eu.
Ihr Benjamin Mignon
Zeitplan
2015/2021
Vorhaben 5/Vorhaben 5a - Beauftragung durch den Gesetzgeber
2017
Eröffnung Bundesfachplanung
2019
Festlegung des Korridors
2020
Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens
Genehmigungsverfahren
SuedOstLink wird nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) von der Bundesnetzagentur im Rahmen eines öffentlichen und mehrstufigen Verfahrens genehmigt. Am Ende dieses Verfahrens steht ein konkreter Leitungsverlauf fest. Aktuell befindet sich SuedOstLink für den Planungsabschnitt D1 im Planfeststellungsverfahren, der letzten Stufe des Genehmigungsverfahrens.
Kartenmaterial

Aktueller Planungsstand
Das Projekt SuedOstLink besteht aus den beiden Vorhaben 5 (Wolmirstedt – NVP ISAR) und Vorhaben 5a (NVP Klein Rogahn – NVP ISAR).
Aktuell
Wir führen Kartierungen und Baugrundhauptuntersuchungen durch und überarbeiten auf Grundlage dessen unsere Planungsunterlagen. Die überarbeiteten Unterlagen und den Plan reichen wir im nächsten Schritt bei der Bundesnetzagentur im Rahmen des formalen Genehmigungsverfahrens ein (§ 21 NABEG).
Oktober 2020 – März 2021
Wir haben Gespräche mit Eigentümern geführt, deren Flurstücke von unseren Planungen berührt werden, und haben dabei weitere Hinweise für die Trassenplanung erhalten.
30. Oktober 2020
Die Bundesnetzagentur hat den Untersuchungsrahmen festgelegt (§ 20 NABEG). Anschließend haben wir damit begonnen, unsere Planungen anzupassen und weitere Untersuchungen durchzuführen, um den bestmöglichen Trassenverlauf zu ermitteln.
September 2021
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 Planungssicherstellungsgesetz hat die Bundesnetzagentur am 24. September 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung des Vorhabens 5a festgelegt. Sie hat damit festgelegt, welche Gutachten, Studien und weitere Unterlagen wir für die Planung des finalen Trassenverlaufs erstellen müssen und welche Trassenverläufe im weiteren Verfahren genauer betrachtet werden sollen.
Juni 2021
Am 11. Juni 2021 haben wir den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Somit befindet sich der Abschnitt D1 des Vorhabens 5a im Planfeststellungsverfahren. Am 25.06.2021 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
Mai 2021
Wir bereiten unseren Antrag auf Planfeststellungsbeschluss im Rahmen des formalen Genehmigungsverfahrens vor (§ 19 NABEG). In dem Antrag beschreiben wir unter anderem, welche Auswirkungen das Vorhaben auf Menschen und Umwelt haben könnte. Außerdem schlagen wir einen möglichen Trassenverlauf mit Alternativen vor.