C2: Marktredwitz bis Pfreimd
Herzlich Willkommen auf der Projektseite des Planungsabschnitts C2 des Netzausbauprojektes SuedOstLink!
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- SuedOstLink

Mein Name ist Torsten Grampp und ich bin Ihr Ansprechpartner für den Abschnitt C2 des SuedOstLink. Mir ist der direkte Austausch mit Ihnen, den Bürgern aus der Oberpfalz und Oberfranken, ein persönliches Anliegen. Mein Anspruch ist es, für die vom SuedOstLink berührten Bürger vor Ort unkomplizierte Lösungen zu finden, den richtigen Ansprechpartner zu vermitteln und Beteiligung auf allen Ebenen zu gewährleisten.
Für Ihre Fragen rund um den SuedOstLink im Bereich zwischen Marktredwitz bis Pfreimd freue ich mich über einen offenen und konstruktiven Dialog. Sie erreichen mich unter +49 921 50740-2593 sowie per E-Mail unter suedostlink(at)tennet.eu.
Ihr Torsten Grampp

Zeitplan
2015/2021
Vorhaben 5/Vorhaben 5a - Beauftragung durch den Gesetzgeber
2017
Eröffnung Bundesfachplanung
2019
Festlegung des Korridors
2019/2021
Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens
2023
Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG
Aktueller Planungsstand
Das Projekt SuedOstLink besteht aus den beiden Vorhaben 5 (Wolmirstedt – NVP ISAR) und Vorhaben 5a (NVP Klein Rogahn – NVP ISAR). Für beide Vorhaben haben wir am 29. September 2023 den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 21 NABEG bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Beide Vorhaben werden für die weiteren Schritte im Genehmigungsverfahren gemeinsam betrachtet.
Mit der Einreichung der § 21-Unterlagen biegt TenneT im Planfeststellungsabschnitt C2 auf die Zielgerade des Genehmigungsverfahrens ein. Bei einem Anhörungsverfahren nach § 22 NABEG können alle Träger öffentlicher Belange sowie Privatpersonen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, Einwendung und Stellungnahmen bei der Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde einreichen.
Anwendung der Option gemäß § 43m des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
TenneT wird die EU-Notfallverordnung bzw. die entsprechende Regelung nach § 43m EnWG für den Planungsabschnitt C2 des SuedOstLink anwenden.
Die EU-Notfallverordnung erlaubt Ausnahmen von Verfahrensschritten in Genehmigungsverfahren beim Ausbau erneuerbarer Energien. Mit der Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung sollen die Genehmigungsverfahren für den Ausbau Erneuerbarer Energien, sowie der dafür notwendige Netzausbau beschleunigt werden. Um das zu erreichen, entfallen durch die EU-Notfallverordnung bzw. § 43m EnWG bei Projekten die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie die artenschutzrechtliche Prüfung. Die Abwägung in Bezug auf Umweltbelange ist auf solche aus der unmittelbar vorgelagerten Strategischen Umweltprüfung zu berücksichtigen.
Dennoch hat TenneT die Unterlagen nach § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) wie geplant mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht. TenneT wird die vorgesehenen Maßnahmen aus dem UVP-Bericht, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag grundsätzlich beachten und die beschriebenen Maßnahmen in der Regel umsetzen.
Wo durch die Anwendung der Notfallverordnung allerdings auf besonders zeitaufwändige Maßnahmen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit angesichts der Dringlichkeit der Vorhabenumsetzung verzichtet werden kann, wird TenneT die gesetzliche Regelung zur Beschleunigung nutzen.
Am Verlauf der von TenneT erarbeiteten finalen Vorzugstrasse wird sich durch die Anwendung der EU-Notfallverordnung in den Planungsabschnitten nichts ändern.
Kartenmaterial
