C2: Marktredwitz bis Pfreimd
Herzlich Willkommen auf der Projektseite des Planungsabschnitts C2 des Netzausbauprojektes SuedOstLink!
Herzlich Willkommen auf der Projektseite des Planungsabschnitts C2 des Netzausbauprojektes SuedOstLink!
- SuedOstLink
Mein Name ist Torsten Grampp und ich bin Ihr Ansprechpartner für den Abschnitt C2 des SuedOstLink. Mir ist der direkte Austausch mit Ihnen, den Bürgern aus der Oberpfalz und Oberfranken, ein persönliches Anliegen. Mein Anspruch ist es, für die vom SuedOstLink berührten Bürger vor Ort unkomplizierte Lösungen zu finden, den richtigen Ansprechpartner zu vermitteln und Beteiligung auf allen Ebenen zu gewährleisten.
Für Ihre Fragen rund um den SuedOstLink im Bereich zwischen Marktredwitz bis Pfreimd freue ich mich über einen offenen und konstruktiven Dialog. Sie erreichen mich unter +49 921 50740-2593 sowie per E-Mail unter suedostlink(at)tennet.eu.
Ihr Torsten Grampp
Zeitplan
2015/2021
Vorhaben 5/Vorhaben 5a - Beauftragung durch den Gesetzgeber
2017
Eröffnung Bundesfachplanung
2019
Festlegung des Korridors
2019/2021
Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens
Genehmigungsverfahren
SuedOstLink wird nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) von der Bundesnetzagentur im Rahmen eines öffentlichen und mehrstufigen Verfahrens genehmigt. Am Ende dieses Verfahrens steht ein konkreter Leitungsverlauf fest. Aktuell befinden wir uns für den Planungsabschnitt C2 im Planfeststellungsverfahren, der letzten Stufe des Genehmigungsverfahrens.
Kartenmaterial

Aktueller Planungsstand
Das Projekt SuedOstLink besteht aus den beiden Vorhaben 5 (Wolmirstedt – NVP ISAR) und Vorhaben 5a (NVP Klein Rogahn – NVP ISAR).
Aktuell
Wir führen Kartierungen und Baugrundhauptuntersuchungen durch und überarbeiten auf Grundlage dessen unsere Planfeststellungsunterlagen. Die überarbeiteten Unterlagen und den Plan reichen wir im nächsten Schritt bei der Bundesnetzagentur im Rahmen des formalen Genehmigungsverfahrens ein (§ 21 NABEG).
November 2020 – Januar 2021
Wir haben Gespräche mit Eigentümern geführt, deren Flurstücke von unseren Planungen berührt werden. Dabei konnten hilfreiche Hinweise für die Trassenplanung gewonnen und Fragen beantwortet werden.
31. August 2020
Die Bundesnetzagentur hat den Untersuchungsrahmen festgelegt (§ 20 NABEG). Anschließend haben wir damit begonnen, unsere Planungen anzupassen und weitere Untersuchungen durchzuführen, um den bestmöglichen Trassenverlauf zu ermitteln.
September 2021
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 Planungssicherstellungsgesetz hat die Bundesnetzagentur am 16. September 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung des Vorhabens 5a festgelegt. Sie hat damit festgelegt, welche Gutachten, Studien und weitere Unterlagen wir für die Planung des finalen Trassenverlaufs erstellen müssen und welche Trassenverläufe im weiteren Verfahren genauer betrachtet werden sollen.
April 2021
Am 1. April 2021 haben wir den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Somit befindet sich der Abschnitt C2 des Vorhabens 5a im Planfeststellungsverfahren. Am 16. April 2021 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
März 2021
Wir bereiten unseren Antrag auf Planfeststellungsbeschluss im Rahmen des formalen Genehmigungsverfahrens vor (§ 19 NABEG). In dem Antrag beschreiben wir unter anderem, welche Auswirkungen das Vorhaben auf Menschen und Umwelt haben könnte. Außerdem schlagen wir einen möglichen Trassenverlauf mit Alternativen vor.