Grund sind ausstehende EEG-Abschlagszahlungen der Care-Energy AG für die Monate April und Mai 2016. Die Zahlungsfrist war am 14. Juli 2016 abgelaufen, ohne dass eine Zahlung erfolgt war. Daher hat TenneT den Bilanzkreisvertrag gekündigt. Mit der Kündigung des Bilanzkreisvertrages nutzt TenneT die gesetzlichen Rechte und wendet Schaden zu Lasten der Verbraucher ab. Stromverbraucher in der Regelzone von TenneT, die von der Care-Energy AG versorgt werden, fallen in die Ersatzversorgung ihres örtlichen Grundversorgers, also eines Stadtwerkes oder eines anderen größeren Energieanbieters.
Die Kündigung des Bilanzkreisvertrages erfolgt auf Grundlage des § 60 Abs. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Danach dürfen die Übertragungsnetzbetreiber im Fall von Zahlungsrückständen von mehr als einer EEG-Abschlagsforderung den Bilanzkreisvertrag gegenüber dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen kündigen, wenn die Zahlung der Rückstände trotz Mahnung und Androhung der Kündigung drei Wochen nach Androhung der Kündigung nicht vollständig erfolgt ist.
Was die von der Care-Energy AG gestern ausgesprochene Kündigung des Bilanzkreisvertrages betrifft, so liegen aus Sicht von TenneT keinerlei Gründe für die Kündigung seitens der Care-Energy AG vor.