
Koronaentladungen: Warum man Freileitungen manchmal nicht nur sehen, sondern auch hören kann
Wenn Sie bei Nebel oder Nässe spazieren gehen und dabei an einer Freileitung vorbeikommen, haben Sie es sicher schon einmal bemerkt: Bei solchen Witterungsbedingungen kann man eine Stromleitung nicht nur sehen, sondern manchmal auch hören. Warum das Knacken und Knistern von Freileitungen bei feuchten Wetterverhältnissen kein Grund zur Besorgnis ist und welche technischen Gegebenheiten dahinterstecken, erklären wir Ihnen heute in diesem Beitrag.
Warum erzeugen Stromleitungen überhaupt Geräusche?
Das Knistern der Stromleitungen entsteht durch elektrische Entladungen in der Umgebungsluft der Leiterseile – die sogenannten Korona-Entladungen. Die Intensität des Knisterns hängt neben der Witterung im Wesentlichen von der elektrischen Feldstärke an der Oberfläche der Leiterseile ab. Diese sogenannte Randfeldstärke ergibt sich wiederum aus der Höhe der elektrischen Spannung, der Anzahl der Leiterseile je Phase sowie aus der geometrischen Anordnung und den Abständen der Leiterseile untereinander.
Wesentlich für die Höhe der Randfeldstärke ist auch der Durchmesser der Leiterseile. Je größer der Durchmesser der Leiterseile ist, desto weiter rücken die Abstände der Feldlinien auseinander und es treten weniger Korona-Entladungen auf.

Wie laut dürfen Korona-Entladungen und die dadurch entstehenden Schallimmissionen sein bzw. welche Regelungen gibt der Gesetzgeber vor?
Höchst- und Hochspannungsfreileitungen sind laut Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sogenannte „nicht genehmigungsbedürftige Anlagen“. Vor diesem Hintergrund sind Geräuschimmissionen, die durch Höchst- und Hochspannungsleitungen hervorgerufen werden, anhand der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm von 1998) zu ermitteln und zu beurteilen.
Dafür werden folgende Richtwerte vorgegeben:

Die angegebenen Werte beziehen sich auf unterschiedliche Gebietsklassen. Die TA Lärm gibt jeweils Tag- (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) und Nachtrichtwerte (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) für Immissionsorte an. Die geringeren Nachtrichtwerte sind für die Beurteilung der Geräuschimmissionen von Freileitungen maßgeblich.
Was tut TenneT, damit die Richtwerte hinsichtlich der erlaubten Geräuschimmissionen eingehalten werden?
Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren erstellen wir nach den Vorgaben der TA Lärm Schallgutachten, in denen wir nachweisen, dass wir beim Ersatzneubauprojekt Altheim – St. Peter diese Richtwerte einhalten.
Für den Leitungsverlauf werden die zu erwartenden Beurteilungspegel gemäß den Immissionsrichtwerten der TA Lärm an den sogenannten maßgeblichen Immissionsorten berechnet. Bei bebauten Flächen gilt als maßgeblicher Immissionsort das von den Geräuschimmissionen am stärksten betroffene Wohn- oder Aufenthaltsgebäude (gem. DIN 4109). Bei unbebauten Flächen werden im Zuge einer vorausschauenden Planung auch bereits vorhandene Bebauungspläne berücksichtigt.

Zusätzlich werden bei der Trassenplanung am Immissionsort bereits vorliegende Geräuschbelastungen durch bestehende Anlagen entsprechend der TA Lärm berücksichtigt. Die einzuhaltenden Richtwerte ergeben sich am Ende aus dem Zusammenwirken von bestehenden und neuen Anlagen.
Durch den Einsatz neuester Technik können wir die Schallimmissionen im Vergleich zur Bestandsleitung sogar noch weiter reduzieren. TenneT verwendet beim Ersatzneubauprojekt Altheim – St. Peter für die Leiterseilanordnung sogenannte Vierer-Bündel anstatt des bisher eingesetzten Einfachseils. Damit sinkt die Randfeldstärke, denn mit Hilfe dieser Vierer-Bündel schafft man technisch einen bedeutend größeren Ersatzradius, so dass das Knistern der Leitung im Vergleich zur Bestandsleitung deutlich leiser und die neue Leitung insgesamt deutlich weniger Schallimmissionen erzeugen wird als die Bestandsleitung.
Kontakt

Markus Kretzler
Referent für Bürgerbeteiligung