CEF-Maßnahmen: Frühe Ausgleichsmaßnahmen
Beim Neubau und Rückbau einer Höchstspannungsleitung müssen ökologische Zusammenhänge bewahrt werden. Für die Eingriffe beim Bau des neuen Ostbayernrings wird vielfältig Ersatz geschaffen. Manche der Umweltmaßnahmen starten bereits vor den eigentlichen Bautätigkeiten – damit sich das Gleichgewicht gar nicht erst verändert. Diese sogenannten CEF-Maßnahmen schaffen Rückzugsmöglichkeiten für gefährdete Tierarten und garantierten durch ihre langfristige Perspektive Planungssicherheit für alle Beteiligten.
Die Arbeit an unseren Stromtrassen steht immer vor der Herausforderung, bei einer möglichst effizienten Planung gleichzeitig Mensch und Natur zu schonen. Das ist gesetzlich geregelt: Das Bundesnaturschutzgesetzes bestimmt mit dem § 15, dass Eingriffe nur dann erlaubt werden können, wenn durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege ein Ausgleich oder Ersatz geschaffen wird. Zu den möglichen Werkzeugen gehören die CEF-Maßnahmen – sie sichern langfristig ökologische Funktionen und bilden für die Bevölkerung vor Ort eine interessante Perspektive.
CEF-Maßnahmen: frühzeitiger Artenschutz
Die Buchstaben CEF stehen für „continued ecological functionality“. Im Unterschied zu normalen Naturschutzmaßnahmen erfolgen sie noch vor Beginn des Eingriffs, stehen aber unbedingt in direktem räumlichen und funktionalen Zusammenhang damit. Man spricht auch von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen. Sie sollen gewährleisten, dass sich die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten gegenüber dem Zustand vor dem Eingriff nicht verschlechtert. Denn nur so können Qualität und Quantität der Lebensstätten geschützter Arten erhalten werden. Den Tieren wird hierzu zum Beispiel rechtzeitig eine Umzugsmöglichkeit in Form von Ausweichquartieren bereitgestellt – um zu verhindern, dass sie durch Bautätigkeit bedroht, geschädigt oder vertrieben werden.
Lange Planungssicherheit
Möglich werden CEF-Maßnahmen nur in Zusammenarbeit mit Eigentümern und Pächtern, die für lange Zeit Flächen zur Verfügung stellen und sich meist auch um die Pflege kümmern. Hierfür ist eine finanzielle Entschädigung vorgesehen, die eine langfristige Planungssicherheit ermöglicht. Meist wird ein Zeitraum von 30 Jahren vereinbart, der später nach einer Neuverhandlung von beiden Seiten gern verlängert wird.
Nach einer Einigung wird eine Analyse durchgeführt, um zu kartieren, welche Tiere wann und wie in dem betroffenen Raum leben, brüten oder ruhen. Als Lösung bieten sich dann individuelle Maßnahmen an, da jede Art auf andere Lebensbedingungen angewiesen ist. Oft geht es dabei um eine Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Schutzzonen. Vögel finden neue Räume zum Brüten oder Jagen, wie beispielsweise bei den Ausgleichsflächen für die Feldlerche. Es werden aber auch Moorlandschaften entwickelt, Nistkästen für Fledermäuse aufgehängt oder Maßnahmen zur Erholung des Bodens ergriffen.
Ein Beispiel: Umzugshilfe für die Fledermaus
Fledermäuse und ihre Aktivität zur Dämmerung und in der Nacht nehmen wir kaum wahr – ebenso ihr Verschwinden. Um die Lebensräume im Verantwortungsbereich von TenneT zu bewahren, werfen wir einen Blick auf ihre Gewohnheiten. Fledermäuse mögen zum Beispiel alte Gehölzbestände und Bäume als Rückzugsräume. Zu ihrem Schutz hängt TenneT in Zusammenhang mit dem Bau der Übertragungsleitungen Nistkästen auf. Durch eine größere Distanz zur Trasse sollen Auswirkungen der unterschiedlichen Bauaktivitäten auf die Tiere minimiert werden.
Noch während der Planung und vor Baustart der neuen Leitung werden die Lebensräume der Tiere katalogisiert, die von dem Neubau betroffen sein könnten. Jeder infrage kommende Baum – der also über Höhlen und Spalten als Verstecke verfügt – wird aufgenommen. Auf dieser Grundlage hängt TenneT in der weiteren Umgebung die Nistkästen auf. Meist mehrere Kästen auf einmal, um eine sichere „Umzugshilfe“ zu bieten. Voraussetzung für die Aufhängungen der Nistkästen ist jedoch immer, dass die Eigentümer der Standorte einverstanden sind und dass die zuständige Naturschutzbehörde den neuen Standort als geeignet bewertet. Stimmt alles, werden die Kästen auf Kosten von TenneT aufgehängt und für circa 30 Jahre gepflegt.
Ein weiteres Beispiel: neue Flächen für die Feldlerche
Auch die Unterstützung für die Feldlerche gehört zu den CEF-Maßnahmen. Für den betroffenen Bestand der Feldlerche wurden beim neuen Ostbayernring in unmittelbarer Nähe neue Brutflächen hergestellt. Diese durften nicht in der Nähe von stark befahrenen Straßen, Windrädern oder Wäldern liegen, denn als Bewohner von Steppen und Heidegebiete bevorzugt der Vogel offene Bereiche. Auch hier fanden noch während der Planung die Kartierungen der vorkommenden Tiere statt. In einem Radius von mindestens zwei Kilometern wurden dann Eigentümer ausgewählt und kontaktiert, deren Ackerflächen die Umwandlung zulassen würden. Teilweise und unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich in diesem Fall sogar eine Weiternutzung mit den Maßnahmen für die Feldlerche vereinbaren. Die entstandenen Brutflächen sind leicht am erfrischend vielfältigen Bewuchs mit verschiedenen Gräsern, Blumen und Kräutern zu erkennen – so sind die Ausgleichsmaßnahmen für die Feldlerche ein optischer Gewinn für die ganze Region.
Ohne Eingriffe in das wertvolle Schutzgut Natur lassen sich Höchstspannungsleitungen leider nicht bauen. Mit den Ausgleichsmaßnahmen haben wir als Netzbetreiber aber die gute Möglichkeit, Schädigungen zu vermeiden. Für die Landwirtschaft vor Ort öffnet sich damit eine langfristige Einnahmequelle und eine verlässliche Partnerschaft. Und natürlich arbeiten wir stetig daran, die Eingriffe in die Landschaft bis auf ein Minimum zu reduzieren.