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Plan Ostbayernring

Auslegung der optimierten Pläne für den Abschnitt B-Süd zwischen Oberfranken und Etzenricht

Für den Abschnitt B-Süd des neuen Ostbayernrings haben wir die optimierten Pläne im Rahmen des laufenden Genehmigungsverfahrens eingereicht – ab dem 28. August 2023 findet nun die öffentliche Auslegung statt. Die sogenannten Deckblattunterlagen mit den Planänderungen werden noch einmal zur öffentlichen Ansicht ausgelegt. Hier geht es um den Teilabschnitt zwischen der Regierungsbe-zirksgrenze Oberfranken-Oberpfalz und dem Umspannwerk in Etzenricht.

Optimierungen im Trassenverlauf des Abschnitts B-Süd

Im Abschnitt B-Süd führten vor allem kleinere Anpassungen zu den optimierten Plänen. Die Änderungen im Abschnitt zwischen Oberfranken und Etzenricht umfassen beispielsweise Verschiebungen von einzelnen Maststandorten sowie Änderung von Masthöhen und Beseilung. Entlang der Autobahn A93 wurde durch einen geänderten Trassenverlauf eine noch engere Infrastrukturbündelung erreicht. Ebenso konnte nun der mittlerweile festgelegte Verlauf der Leitung SuedOstLink berücksichtigt werden.

 

Das Deckblattverfahren

Bei den Planänderungen sprechen wir vom Deckblattverfahren. Es gehört zum Genehmigungsprozess und ist ein optionaler Teil im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Planfeststellungsverfahrens. Bei Großprojekten wie dem neuen Ostbayernring kommt es im Genehmigungsverfahren manchmal zu Änderungen gegenüber den ursprünglich eingereichten Plänen, wie etwa den Anpassungen an den Maststandorten, die sich auch aus den eingereichten Einwänden ergeben. All diese Änderungen fassen wir in den Deckblattunterlagen zusammen. 

 

Erneute Beteiligung möglich

Im Deckblattverfahren besteht noch einmal die Möglichkeit, Stellung zu den Planänderungen zu beziehen. Die überarbeiteten Pläne werden vom 28. August 2023 bis zum 27. September 2023 in betroffenen Städten und Gemeinden ausgelegt. Online sind die Unterlagen auf der Webseite der Regierung der Oberpfalz einsehbar. Zu beachten ist die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen. Betroffene können sich bis zum 27. Oktober 2023 bei der verfahrensführenden Behörde melden. Die Regierung der Oberpfalz prüft daraufhin die eingereichten Einwände. Sofern sich keine weiteren Änderungen ergeben, steht das Genehmigungsverfahren dann vor dem Abschluss. Aktuell rechnen wir mit dem Planfeststellungsbeschluss durch die Regierung der Oberpfalz gegen Ende das Jahres 2023 – damit wäre dann der letzte Abschnitt des neuen Ostbayernrings genehmigt.

 

Verbindung aller Interessen in der Region

Der neue Ostbayernring ist ein Netzausbauprojekt, für das ein Planfeststellungsverfahren notwendig ist, da durch den relativ großen Umfang an vielen Stellen die Interessen von Privaten, aber auch öffentliches Interesse wie der Naturschutz berührt werden. Der Planfeststellungsantrag enthält detaillierte Pläne und technische Ausarbeitungen zu Masten, Maststandorten und der technischen Anlage. Wichtig sind dabei zum Beispiel die genauen Masthöhen, Beseilung und Fundamente, aber auch vorübergehende Maßnahmen wie Baustellenzufahrten und Arbeitsflächen.